Plachutta soll laut Arbeiterkammer Personal bespitzelt haben
Es gibt schwerwiegende Vorwürfe gegenüber Plachutta. Das Unternehmen soll seine Mitarbeiter:innen mit Kameras bespitzelt und und Handflächen-Scanner für Unterschriften verwendet haben. Das sei in diesem Fall nicht erlaubt gewesen, erklärt die AK-Rechtsexpertin Julia Vazny-König.
Unternehmen dürften keine Überwachungsmethoden verwenden, "die die Menschenwürde berühren oder gar verletzen", so Vazny-König. Die Überwachung von Sanitäranlagen oder Pausenräumen würde die Menschenwürde verletzen, Arbeitsräume wie etwa den Gastraum eines Restaurants zu überwachen, würde die Menschenwürde berühren.
Um Videoüberwachung zu verwenden, müsse die Zustimmung aller Mitarbeitenden eingeholt werden. Das funktioniere etwa direkt über die Arbeitnehmer:innen oder über den Betriebsrat im Rahmen einer Betriebsvereinbarung. Es sei allerdings klar, dass die Freiwilligkeit zur Zustimmung oft "endenwollend" sei, da Arbeitnehmer:innen unter Druck stehen würden.
Überwachung ist selten
In Österreich würde diese Form der Überwachung "erstaunlich selten" vorkommen, erklärt Vazny-Känig. Bei Plachutta seien nicht nur Kameras, sondern auch ein Handflächen-Scanner verwendet worden. Die Arbeitenden sollten ihre Dienstaufzeichnungen am Ende des Monats mithilfe des Scanners bestätigen - oft mit nur wenig Möglichkeit die Angaben auf Richtigkeit zu überprüfen. Für einen solchen Vorgang hätte es laut der Datenschutzbehörde die Zustimmung der Arbeitenehmenden gebraucht.
Zusammenfassung
- Der Wiener Gastronomie-Betrieb Plachutta soll sein eigenes Personal bespitzelt haben, erklärt die Arbeiterkammer.
- Die AK-Rechtsexpertin Julia Vazny-König erklärt im Gespräch mit PULS 24 Anchor Jakob Wirl, was dort vorgefallen sein soll - und warum es nicht erlaubt ist.