Pensionisten-WG hortete Sturmgewehre und Sprengstoff
Vier Bewohner eines Messie-Hauses in der Gemeinde Ruden in Kärnten sind am Donnerstag wegen des unbefugten Besitzes von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und Sprengstoffes verurteilt worden.
Bei den Angeklagten handelt es sich um eine 68-jährige Britin, eine 69-jährige gebürtige Innsbruckerin, einen 68-jährigen Briten und einen 29-jährigen Grazer.
1,5 Kilo TNT und 8,5 Kilo Schwarzpulver
Vor rund einem Jahr waren im Zuge eines Rettungseinsatzes in ihrem Haus offen herumliegende Schusswaffen, darunter auch Kriegswaffen, entdeckt worden. Die Rettung verständigte damals die Polizei, diese fand darüber hinaus noch 1,5 Kilogramm TNT, weiters 8,5 Kilogramm Schwarzpulver, Zünder, Rohrbalken und weitere Utensilien, die sich eigneten, um Rohrbomben herzustellen
Die Angeklagten bekannten sich zum Besitz von unerlaubten Waffen schuldig, bestritten aber den Vorwurf, dass mit dem sichergestellten Sprengstoff und den weiteren Utensilien ein Bombenbau geplant war. Für die ursprünglich angeklagte Tat, die Vorbereitung eines Verbrechens mit Sprengmitteln, habe es keine Beweise gegeben.
Verlobtes Paar mit Messie-WG
Der britische Hausbesitzer sagte, er sei mit der mitangeklagten 68-jährigen Landsfrau verlobt, man lebe mit der 69-Jährigen zusammen. Die Verteidigerin des Mannes sagte, er habe ein Messie-Syndrom, sei uneinsichtig, dass das Haus nicht bewohnbar sei, für ihn sei auch ein Erwachsenenvertreter bestellt worden.
Waffentechnikerin mit Angst vor Atomkrieg
Die 68-jährige Britin sagte, sie sei eine Waffentechnikerin, alle Waffen und der Sprengstoff hätten ihr gehört, die anderen Angeklagten hätten nichts damit zu tun gehabt. Die Gewehre waren teilweise zu vollautomatischen Waffen umgebaut worden. Den Sprengstoff habe sie im Haus gefunden und auch sicher nicht vorgehabt, damit Bomben zu bauen.
Weil sie Angst vor dem russischen Präsidenten Wladimir Putin und einem Atomkrieg habe, hätte sie sich vorbereitet und etwa einen Geigerzähler, Gasmasken und Schutzanzüge zu Hause gehabt.
Sturmgewehre zur Rattenjagd
Die 69-jährige gebürtige Tirolerin räumte am Donnerstag ein, dass durchaus Waffen im Haus verteilt herumgelegen seien: "Die sind ja bereitgestanden, um die Ratten abzuschießen."
Sie habe auch die angeklagte Britin einmal darauf angesprochen, dass man den Sprengstoff loswerden könne: "Das könnte ja in die falschen Hände geraten." Richter Christian Liebhauser-Karl merkte an: "Die Frage ist ja, ob das zu dem Zeitpunkt in den richtigen Händen war."
Der 29-jährige Steirer sagte, er sei erst zwei, drei Wochen vor dem Polizeieinsatz in das Haus gezogen, weil er keine andere Bleibe gehabt habe. Auch er gab an, dass die Waffen im Haus herumgelegen seien.
Ob er auch mitbekommen habe, dass damit Ratten gejagt wurden? "Ja, schon." - "Aber das ist doch zumindest ungewöhnlich? Wie reagiert man da?", interessierte sich der Richter für den Alltag in der Wohngemeinschaft. "Dass man die Plage in den Griff bekommt, da ist einem jedes Mittel recht", antwortete der Grazer.
Ein Sachverständiger entlastete die Angeklagten zumindest, was mutmaßlichen Bombenbau betrifft. Zwar hätte man neben dem explosiven Material auch Rohrbalken mit Verschlüssen gefunden: "Rohre in dieser Länger sind verdächtig, weil sie zum Bau von Sprengkörpern verwendet werden."
Aber: Allfällige Arbeiten, die aus technischer Sicht nahelegen würden, dass versucht wurde, eine Rohrbombe zu bauen, hatte man nicht feststellen können, antwortete er auf Nachfrage.
LVT: Keine Anzeichen terroristischer Aktivitäten
Zur Sprache kam auch, dass das Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE, vormals LVT) den Fall nicht an sich gezogen hatte. Die Leiterin der Behörde sagte aus, dass man sehr wohl bei den Hausdurchsuchungen und den Einvernahmen der Beschuldigten dabei gewesen sei.
"Wir haben dann aufgrund unserer Expertise entschieden, dass sich in keiner Lage des Verfahrens eine Staatsschutzrelevanz ergeben hat. Es gab keine Anzeichen von terroristischen oder staatsfeindlichen Aktivitäten."
Angeklagte bekannten sich schuldig
Dementsprechend erläuterte Richter Liebhauser-Karl die Rechtslage: Die Angeklagten könnten nicht wegen Vorbereitung einer Straftat mit Sprengmitteln (Strafdrohung bis zu fünf Jahre Haft), sondern wegen unerlaubtem Besitz von Sprengstoff nach dem Sprengmittelgesetz verurteilt werden, worauf nur bis zu einem Jahr Haft stünde.
Nach einigem hin und her bekannten sich alle vier Angeklagten dazu schuldig. Sie fassten bedingte Haftstrafen in Höhe von zwölf, beziehungsweise neun Monaten aus.
Die Angeklagten nahmen das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zusammenfassung
- Vier Bewohner eines Messie-Hauses in der Gemeinde Ruden in Kärnten sind am Donnerstag wegen des unbefugten Besitzes von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und Sprengstoffes verurteilt worden.
- Bei den Angeklagten handelt es sich um eine 68-jährige Britin, eine 69-jährige gebürtige Innsbruckerin, einen 68-jährigen Briten und einen 29-jährigen Grazer.
- Sie hatten Dutzende Gewehre, teils zu vollautomatischen Waffen umgebaut, sowie kiloweise Sprengstoff gehortet.
- Die Waffen nutzten sie zur Jagd auf Ratten, sagte eine Angeklagte. Den Sprengstoff hätte man im Haus gefunden.
- Anzeichen, dass die Bewohner Bomben bauen wollten, gab es laut Sachverständigen nicht.
- Die Angeklagten bekannten sich schuldig und fassten bedingte Haftstrafen von zwölf bzw. neun Monaten aus.