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"Pablo Escobar" darf nicht als Marke eingetragen werden

Der Name des berüchtigten Drogenbosses "Pablo Escobar" darf in der EU nicht als Name für Waren oder Dienstleistungen eingetragen werden. Man verbinde den Namen mit Drogenhandel, Verbrechen und Leid, entschied das Gericht der EU am Mittwoch in Luxemburg. Die Escobar-Gesellschaft mit Sitz in Puerto Rico wollte beim Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) den Begriff "Pablo Escobar" für ein breites Spektrum an Waren und Dienstleistungen als Marke eintragen lassen.

Das Amt lehnte den Antrag ab: Das verstoße gegen die guten Sitten. Der 1993 verstorbene Escobar gilt als gefürchtetster Drogenbaron Kolumbiens. Er gründete das Medellín-Kartell, verdiente Milliarden mit dem Kokain-Schmuggel in die USA und soll für den Tod Tausender Menschen verantwortlich sein.

Das Unternehmen klagte vor dem Gericht der EU auf Eintragung der Marke - und verlor nun. Escobar werde größtenteils nicht mit seinen guten Taten zugunsten der Armen in Kolumbien in Verbindung gebracht, entschieden die Richter. Daher verstoße die Anmeldung gegen die moralischen Werte und Normen. Zwar sei Escobar nie strafrechtlich verurteilt worden. Er werde aber als ein Symbol des organisierten Verbrechens wahrgenommen, das für zahlreiche Verbrechen verantwortlich sei. Deswegen verstoße es auch nicht gegen die Unschuldsvermutung, wenn die Marke nicht eingetragen werde.

Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Name 'Pablo Escobar' darf in der EU nicht als Marke für Waren oder Dienstleistungen eingetragen werden.
  • Das EU-Gericht begründet die Entscheidung damit, dass Escobar hauptsächlich mit Drogenhandel und Verbrechen assoziiert wird, was gegen die guten Sitten verstößt.
  • Eine Berufung gegen das Urteil ist beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich.