ORF streicht ungeimpften Mitarbeitern das Gehalt
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk macht offenbar Ernst: Wie aus einer internen Mitteilung von ORF-Generaldirektor Roland Weißmann hervorgeht, müssen sich alle Beschäftigten an die Impfpflicht halten - sonst wird ihnen ab 15. Februar das Gehalt gestrichen. Als erster berichtete der "Kurier" am Mittwoch darüber.
"Für all jene Beschäftigten des Unternehmens, die im Home Office aufgrund der konkret ausgeübten Tätigkeit gar nicht eingesetzt werden oder nur teilweise in einem reduzierten Beschäftigungsausmaß ihre Arbeit verrichten können, wird letztmalig eine Übergangsfrist bis zum 14. Februar 2022 für die Fortzahlung des Entgelts festgesetzt", heißt es in dem internen Schreiben, das auch PULS 24 vorliegt.
Ausgenommen sind demnach nur Mitarbeiter, die eine "Ausnahme COVID-19-Impfung" im Sinne des § 3 Impfpflichtgesetzes vorlegen können, heißt es.
"Niedrige zweistellige Anzahl an MitarbeiterInnen"
Wegen des zu erwartenden Höhepunkts der Omikron-Welle in den ersten Februar-Wochen befürchtet der ORF-Chef eine "angespannte Personalsituation" und setzt deshalb auf "weitreichende Home-Office-Vereinbarungen", wie er schreibt.
Gegenüber "Heute" konkretisierte Weißmann: "Es geht [...] um jene, die 2G nicht erfüllen – also weder geimpft noch genesen sind – UND im Home Office ihre Tätigkeit nicht erbringen können", betont Weißmann. Er spricht von einer "niedrigen zweistelligen Anzahl an MitarbeiterInnen".
Für diese gab es bisher eine Entgeltfortzahlung, die nun mit Mitte Februar auslaufen wird. Die Neuregelung bedeute laut dem ORF-Chef aber nicht, dass die Betroffenen, die keine Ausnahme geltend machen können, jetzt kein Geld mehr bekommen: "Es wird mit jeder/jedem individuell versucht, eine Lösung zu finden, die ihre Tätigkeit insoweit an die Gegebenheiten anpasst, dass ihre Arbeit 'home-office-tauglich' ist." Bis 15- Februar sollen Lösungen gefunden werden.
Zusammenfassung
- Wie aus einer internen Mitteilung von ORF-Generaldirektor Roland Weißmann hervorgeht, müssen sich alle Beschäftigten an die Impfpflicht halten - sonst wird ihnen ab 15. Februar das Gehalt gestrichen. Als erstes berichtete der "Kurier" darüber.
- Allen Beschäftigten, "die im Home Office aufgrund der konkret ausgeübten Tätigkeit gar nicht eingesetzt werden oder nur teilweise in einem reduzierten Beschäftigungsausmaß ihre Arbeit verrichten können", wird ab 15. Februar das Entgelt gestrichen.
- Ausgenommen sind demnach nur Mitarbeiter, die eine "Ausnahme COVID-19-Impfung" im Sinne des § 3 Impfpflichtgesetzes vorlegen können, heißt es in dem Schreiben, das PULS 24 vorliegt.
- Wegen des zu erwartenden Höhepunkts der Omikron-Welle in den ersten Februar-Wochen befürchtet der ORF-Chef eine "angespannte Personalsituation" und setzt deshalb auf "weitreichende Home-Office-Vereinbarungen", wie er schreibt.