Oligarch Firtasch scheitert beim Verfassungsgerichtshof
Konkret hatten Firtaschs Anwälte mit ihrem Rechtsmittel die Chancen des Ukrainers erhöhen wollen, das seit 2014 laufende und 2019 eigentlich schon abgeschlossene Auslieferungsverfahren in die USA neu aufrollen zu lassen.
"Keine (...) Aussicht auf Erfolg
Der Verfassungsgerichtshof könne nicht erkennen, dass § 39 des Auslieferungs- und Rechtshilfegestzes in Strafsachen gegen die Unschuldsvermutung verstoße, heißt es im der APA vorliegenden Beschluss vom 1. Juli 2022. Die Verfassungsrichter:innen begründeten ihre Ablehnung des Antrags damit, dass er "keine hinreichende Aussicht" auf Erfolg habe.
Konkret hatten die Anwälte von Firtasch Kritik am Wort "erheblich" geübt. Sie hatte bemängelt, dass ein Auslieferungsverfahren nur dann wieder aufzunehmen sei, wenn durch neue Tatsachen und Beweismitteln "erhebliche" Bedenken gegen einen Gerichtsbeschluss bewirkt würden.
Es geht ums Auslieferungsverfahren
Wären die Verfassungsrichter:innen dem Antrag gefolgt, hätte dies Firtaschs Chancen auf eine Wiederaufnahme seines Auslieferungsverfahrens in die USA erhöht. Denn nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) im Sommer 2019 die Auslieferung des Ukrainers an die USA für zulässig erklärt und auch der damalige Justizminister Clemens Jabloner die erforderliche Zustimmung zur Auslieferung erteilt hatte, hatte ein Wiederaufnahmeantrag von Firtaschs Verteidigern eine drohende Überstellung verhindert.
Das Landesgericht (KG) Wien hatte damals auch entschieden, das dem Wiederaufnahmeverfahren aufschiebende Wirkung zukommt. Nachdem das Landesgericht im März 2022 entschieden hatte, das Auslieferungsverfahren nicht wieder aufzunehmen, legten Firtaschs Verteidiger erneut Berufung an. Zuständig ist nun das Oberlandesgericht (OLG) Wien, wo ein Richtersenat über dieses Rechtsmittel entscheiden muss. Ein Termin dafür stand zuletzt noch nicht fest.
Hintergrund
Die USA beantragen seit 2014 die Auslieferung Firtaschs im Zusammenhang mit angeblichen Schmiergeldzahlungen an indische Politiker in Höhe von mindestens 18,5 Millionen Dollar bei einem nie realisierten Titangeschäft. Firtasch bestreitet die Vorwürfe. Im März 2014 wurde er in Österreich festgenommen, aber gegen eine Kaution von 125 Millionen Euro auf freien Fuß gesetzt. In erster Instanz hatte das Landesgericht Wien gegen eine Auslieferung entschieden, weil die Anklage politisch motiviert sei. Höhere Instanzen hatten dies in Folge jedoch anders gesehen.
Zusammenfassung
- Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Anfang Juli den Antrag des ukrainischen Oligarchen Dmytro Firtasch abgelehnt, eine Bestimmung des Auslieferungs- und Rechtshilfegesetzes für verfassungswidrig erklären zu lassen.
- Konkret hatten Firtaschs Anwälte mit ihrem Rechtsmittel die Chancen des Ukrainers erhöhen wollen, das seit 2014 laufende und 2019 eigentlich schon abgeschlossene Auslieferungsverfahren in die USA neu aufrollen zu lassen.