OLG Linz erhöht Strafe für versuchten Femizid
Der Oberste Gerichtshof hatte bereits die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurückgewiesen, das OLG befasste sich am Dienstag mit der Strafhöhe. Und die sei vom Erstgericht "eine Spur zu milde ausgefallen", urteilte der Richtersenat. Die Erschwerungsgründe seien nicht ausreichend berücksichtigt worden. Das Gericht folgte damit der Anklagebehörde, wonach eine bestehende Verurteilung sowie die Tatsache, dass der junge Mann auf die Mutter seines Kindes eingestochen hat, mehr zu berücksichtigen seien.
Der Angeklagte meinte am Dienstag vor Gericht, ihm tue "alles leid" und "ich gebe alles zu". Dennoch wollte er ein "bisschen eine niedrigere Strafe". Das Mindestmaß für den Mordversuch beträgt zehn Jahre. Ein Argument des Verteidigers, sein Mandant habe vom Opfer abgelassen, als es wehrlos war, ließ das Gericht nicht gelten. Auch dass ein Küchenmesser keine Waffe sei, sah das OLG anders.
Der Angeklagte und die Teenagerin, die zum Zeitpunkt der Tat in einer Wohngruppe lebte, führten eine On-Off-Beziehung. Sie haben einen gemeinsamen Sohn, der bei einer Pflegefamilie lebt. Über die Besuchsregeln soll es laut Angeklagtem häufig Streit gegeben haben. Sie hingegen beschrieb den Kindsvater als "sehr eifersüchtig ".
Am 18. Oktober kam es im Zimmer der damals 17-Jährigen wieder einmal zu einem Streit des Paares. Im Zuge der Auseinandersetzung hat der Freund, ein Asylwerber aus Afghanistan, ein Messer aus der Küche genommen und ihr in den Hals gestochen. Als es ihr gelang, ihm das Messer abzunehmen, holte er sich ein anderes und setzte die Attacke fort. Insgesamt erlitt die junge Frau acht Stichverletzungen, großteils am Hals. Laut medizinischem Sachverständigen waren die Verletzungen potenziell lebensgefährlich.
Zusammenfassung
- Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat im Berufungsverfahren am Dienstag die Strafhöhe wegen eines versuchten Femizids von zwölf auf 13 Jahre erhöht.
- Sowohl der mittlerweile 21-jährige Angeklagte, der im Oktober 2020 seine damals 17-jährige Freundin zu erstechen versucht hat, als auch die Staatsanwaltschaft hatten nach dem erstinstanzlichen Urteil Rechtsmittel eingelegt.
- Insgesamt erlitt die junge Frau acht Stichverletzungen, großteils am Hals.