Österreich sperrt auf: Was öffnet und was nicht
Vor dem Hintergrund einer sich entspannenden Corona-Situation wagt Österreich am Mittwoch einen Schritt nach vorne. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) spricht vom 19. Mai als "Startpunkt für unseren Kampf zurück zur Normalität". Mit den Öffnungen in Gastronomie, Hotellerie, Kultur und Sport gehen auch gelockerte Regelungen für private Treffen einher.
Die 3G-Regeln
Voraussetzung für das Betreten vieler Orte ist der "Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr", wie es in der entsprechenden Verordnung heißt. Damit sind die sogenannten 3G-Regeln gemeint - getestet, genesen oder geimpft. Sie sind der Eintrittsschlüssel für Gastronomie oder Hotellerie.
Susanne Drapalik, Landeschefärztin des Samariterbunds, erklärt PULS 24 wie die Testungen funktionieren.
- Antigen-Selbsttests zur Eigenanwendung und Erfassung in einem behördlichen Datenerfassungssystem gelten 24 Stunden lang. Auch unter Aufsicht des Betreibers einer Betriebsstätte kann ein solcher Test erfolgen.
- Werden die Antigentests von einer befugten Stelle vorgenommen, liegt die Gültigkeitsdauer bei 48 Stunden.
- Die Abnahme eines PCR-Tests darf 72 Stunden zurückliegen.
- Wer nach einer Covid-Erkrankung genesen ist, braucht eine ärztliche Bestätigung, die molekularbiologisch bestätigt ist. Diese gilt für sechs Monate.
- Ein Impfnachweis für die Erstimpfung mit einem zugelassenen Impfstoff (Sputnik V ist nicht zulässig) gilt ab dem 22. Tag nach der Impfung und dann für drei Monate. Nach Erhalt der zweiten Impfdosis ist der Nachweis für weitere neun Monate gültig.
Mehrere Bundesländer haben aus diesem Grund das Testangebot ausgeweitet. Oberösterreich beispielsweise stellt 2.000 zusätzliche Tests pro Woche zur Verfügung. In der Steiermark können in Apotheken kostenlose digitale Testkits geholt werden, die per App eine Testbestätigung ausgeben. In Wien werden die PCR-"Gurgeltests" nun auch in den Testcontainern angeboten. Niederösterreich hat im Bezirk Zwettel ein Pilotprojekt gestartet. Dort erhalten 1.500 Personen je zehn Gurgeltests für zu Hause.
Gastronomie
Die Gastronomie öffnet von 5.00 bis 22.00 Uhr wieder. Voraussetzung für den Besuch ist das Vorlegen eines gültigen Testergebnisses.
- In Innenbereichen dürfen Besuchergruppen aus maximal vier Erwachsenen (plus maximal sechs minderjährige Kinder) bestehen - oder aus Personen aus dem gemeinsamen Haushalt.
- Im Freien sind Gruppen aus maximal zehn Personen (plus maximal zehn Minderjährige) zulässig. Zwischen den Gruppen muss ein Abstand von zwei Metern gewährleistet sein, im Innenbereich gilt abseits des Sitzplatzes Maskenpflicht.
- Speisen und Getränke dürfen nur am Sitzplatz konsumiert werden, bei Imbiss- und Gastronomieständen an Verabreichungsplätzen auch im Stehen. Ausgenommen von den Einschränkungen - etwa der Sperrstunde - sind Gastronomiebetriebe in Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen, Schulen und Kindergärten, Betriebskantinen und Massenbeförderungsmittel (etwa Speisewägen der Bahn).
Ab Mittwoch, dem 19. Mai, öffnet Österreich wieder, allerdings unter strengen Sicherheitsvorkehrungen.
Hotellerie
Auch der Beherbergungstourismus sperrt wieder auf. Beim erstmaligen Betreten des Betriebs müssen Gäste einen gültigen Test vorweisen. Gegenüber Gästen, die nicht zum gemeinsamen Haushalt gehören oder nicht in einer gemeinsamen Wohneinheit untergebracht sind, muss ein 2-Meter-Abstand eingehalten werden. Auch gilt in allgemein zugänglichen Innenräumen Maskenpflicht.
Sport und Freizeit
Sport- und Freizeiteinrichtungen öffnen ebenfalls wieder - vorerst von 5.00 bis 22.00 Uhr. Bei Sportarten, bei denen es "voraussichtlich zu einer länger andauernden Interaktion mit anderen Personen kommt", muss ein Nachweis (Test, Impfung, genesen) vorgelegt werden.
Abgesehen von der Sportausübung und dem Duschen ist eine Maske zu tragen. Auch gilt grundsätzlich der 2-Meter-Abstand - abgesehen von Kontaktsportarten und von Sicherungs- und Hilfeleistungen. Beim Spitzensport dürfen in geschlossenen Räumen höchstens 100 Athleten, im Freien 200 zusammenkommen.
Veranstaltungen und Zusammenkünfte
Zusammenkünfte (auch private) von bis zu 50 Personen (ohne zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplatz) sind dann zulässig, wenn eine Registrierung der Teilnehmer vorliegt (Name und Telefonnummer/E-Mail) und es einen Verantwortlichen gibt. Dieser muss die Zusammenkunft spätestens eine Woche im Voraus bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzeigen.
Auch gilt bei solchen Treffen die 2-Meter-Abstandsregel zwischen haushaltsfremden Personen. Die Verabreichung von Speisen und der Ausschank von Getränken ist unzulässig, außerdem gilt hier auch outdoor Maskenpflicht.
Zusammenkünfte mit über 50 Teilnehmern sind nur mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen möglich. In geschlossenen Räumen sind dabei bis zu 1.500 Teilnehmer, im Freien bis zu 3.000 zulässig, jeweils mit Maskenpflicht. Auch darf es maximal eine 50-Prozent-Auslastung des Veranstaltungsortes geben und die Teilnehmern müssen auch hier einen Nachweis (Test, Impfung, genesen) vorweisen.
Personenbeschränkungen
Gelockert werden die Bestimmungen zu Zusammentreffen, die auch für den privaten Bereich gelten. Zwischen 22 und 5 Uhr dürfen sich maximal vier Erwachsene aus unterschiedlichen Haushalten (plus minderjährige Kinder) treffen (indoor oder outdoor). In Innenräumen gilt diese Obergrenze auch tagsüber.
Draußen dürfen sich künftig tagsüber (also zwischen 5 und 22 Uhr) bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten (plus höchstens zehn Minderjährige) treffen.
Ausgenommen von diesen Bestimmungen ist der private Wohnbereich, nicht aber Bereiche, die nicht dem unmittelbaren Wohnbedürfnis dienen (etwa Garagen, Gärten, Schuppen oder Scheunen). Auch Begräbnisse oder etwa berufliche Zusammenkünfte zu beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken sind ausgenommen.
Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser
Pro Person und Tag dürfen in Alten- und Pflegeheimen höchstens drei Besucher eingelassen werden, in Spitälern höchstens einer. Es gibt weitere Ausnahmeregeln. Auch hier müssen Test, Genesung oder Impfung belegt werden.
Nachtgastronomie
Weiterhin geschlossen bleiben Discotheken und Nachtclubs. Neben der epidemiologischen Gefahr wären Öffnungen aufgrund der ab Mittwoch geltenden Sperrstunde von 22 Uhr nicht möglich. Branchenvertreter hoffen nun, im September aufsperren zu können. Die Regierung hat angekündigt, weitere Öffnungsschritte spätestens am 1. Juli setzen zu wollen - abhängig vom Infektionsgeschehen.
Supermärkte
Mit dem 19. haben auch die großen Supermarktketten wieder länger offen. Spar, Rewe (Billa, Penny) und Hofer kehren am 19. Mai zu ihren Vor-Corona-Öffnungszeiten zurück, Lidl am 20. Mai. Wie lange die Geschäfte offen haben, ist aber weiter regional unterschiedlich. Wer sich nach der langen Zeit mit verkürzten Öffnungszeiten nicht mehr so genau erinnert, sollte auf den Homepages der Ketten nachschauen.
Die Hygiene-Regeln wie Maskenpflicht, Deskinfektionsmittelgebrauch und Einhaltung von Abständen gilt aber weiterhin.
Zusammenfassung
- In Österreich gibt es am Mittwoch weitreichende Öffnungen - allerdings unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Ein Überblick über die Öffnungsschritte.