Der 17-Jährige, der die Morde an zwei Obdachlosen in Wien gestand, bei seiner Vorführung vor Gericht wegen Körperverletzung an seiner MutterPULS 24

Obdachlose getötet: 18-Jähriger wegen Doppelmordes angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Landesgericht für Strafsachen gegen einen 18-Jährigen eine Anklage wegen Doppelmordes eingebracht.

Das gab die Anklagebehörde am Dienstagnachmittag per Presseaussendung bekannt. Dem Burschen wird vorgeworfen, im Sommer 2023 zwei schlafende Wohnungslose mit einem Messer getötet und eine unterstandslose Frau schwer verletzt zu haben. Der dritte Fall wurde als versuchter Mord zur Anklage gebracht.

"Wut, Unruhe und Traurigkeit" als Motiv

Der damals noch 17-Jährige hatte im vergangenen Dezember eine Polizeiinspektion aufgesucht und gestanden, ab Juli gezielt nach Opfern Ausschau gehalten und zugestochen zu haben.

"Es wurden umfangreiche Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen eingeleitet, woraufhin der Angeklagte sich stellte. Er zeigt sich zu sämtlichen Tatvorwürfen geständig, als Tatmotiv gibt er Wut, Unruhe und Traurigkeit an", gab Behördensprecherin Nina Bussek bekannt.

Ein zuletzt eingeholtes psychiatrisches Gutachten bescheinigt dem Burschen, zu den Tatzeitpunkten zurechnungsfähig und damit schuldfähig gewesen zu sein.

Sachverständige: Von Verdächtigem geht Gefahr aus

Der Sachverständige stellte jedoch fest, dass von dem 18-Jährigen infolge einer Persönlichkeitsstörung eine Gefahr ausgeht. Dem Gutachten zufolge wären ohne therapeutische Maßnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit zukünftig wieder Straftaten mit schweren Folgen zu erwarten, weshalb die Staatsanwaltschaft gemäß § 21 Absatz 2 StGB zusätzlich die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt hat.

Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Der 18-Jährige bzw. sein Verteidiger haben 14 Tage Zeit, dagegen allenfalls Einspruch zu erheben. Sollte es dazu kommen, müsste darüber das Oberlandesgericht (OLG) Wien entscheiden.

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18-Jähriger gestand Taten

Der 18-Jährige hatte sich der Polizei gestellt, nachdem Fahndungsfotos aus Überwachungskameras veröffentlicht und 10.000 Euro für erfolgreiche Hinweise zur Ergreifung des gesuchten Mordverdächtigen ausgelobt worden waren. Er legte bei der Polizei ein Geständnis ab und erklärte, "Stimmen" hätten ihm die Messerangriffe auf schlafende und damit schutz- und wehrlose Menschen befohlen.

Am 12. Juli 2023 soll der Angeklagte einen 56-jährigen Mann mit einem Küchenmesser auf einer Parkbank am Handelskai in Wien-Brigittenau erstochen haben. Am 22. Juli soll er mit derselben Waffe in der Venediger Au in Wien-Leopoldstadt einer 51 Jahre alten Frau schwere Stich- und Schnittverletzungen zugefügt haben, die das Opfer überlebte.

In der Nacht auf den 9. August soll der 17-Jährige schließlich am Hernalser Gürtel in Wien-Josefstadt einen 55 Jahre alten Mann mit dem Messer getötet haben.

Bereits gerichtsanhängig ist eine weitere dem Jugendlichen zugeschriebene Gewalttat, die sich zeitlich nach den Tötungsdelikten zugetragen hatte. Der 17-Jährige soll am 18. September 2023 seiner Mutter mehrere Rippenbrüche, eine Schädelprellung, Hämatome und Abschürfungen am ganzen Körper zugefügt haben, indem er ihr einen Faustschlag ins Gesicht versetzte und anschließend auf Kopf und Körper der zu Boden gestürzten Frau eintrat.

Ob diese Tat in die Schwurverhandlung miteinbezogen oder separat weiterverhandelt wird, ist noch offen.

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ribbon Zusammenfassung
  • Die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Landesgericht für Strafsachen gegen einen 18-Jährigen eine Anklage wegen Doppelmordes eingebracht. Das gab die Anklagebehörde am Dienstagnachmittag per Presseaussendung bekannt.
  • Dem Burschen wird vorgeworfen, im Sommer 2023 zwei schlafende Wohnungslose mit einem Messer getötet und eine unterstandslose Frau schwer verletzt zu haben.
  • Der dritte Fall wurde als versuchter Mord zur Anklage gebracht.
  • Der damals noch 17-Jährige hatte im vergangenen Dezember eine Polizeiinspektion aufgesucht und gestanden, ab Juli gezielt nach Opfern Ausschau gehalten und zugestochen zu haben.
  • "Es wurden umfangreiche Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen eingeleitet, woraufhin der Angeklagte sich stellte. Er zeigt sich zu sämtlichen Tatvorwürfen geständig, als Tatmotiv gibt er Wut, Unruhe und Traurigkeit an".