Nach Sex-Tipps im Netz: Lehrerin prozessiert weiter
Ihre Entlassung im Dezember 2023 war von der Bildungsdirektion damit begründet worden, dass "das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben" nicht mehr gegeben sei. Dagegen klagte die Pädagogin. Der Vertreter der Bildungsdirektion zeigte sich bei der vorbereitenden Tagsatzung im März 2024 gesprächsbereit, u.a. über das Datum und die Art der Beendigung des Dienstverhältnisses zu reden. Allerdings sei es für die Bildungsdirektion "völlig ausgeschlossen", dass die Pädagogin noch einmal in Oberösterreich tätig werde. Das will die Frau jedoch, weshalb der Prozess nach fast einem Jahr Pause mit einem neuen Verteidiger am Donnerstag fortgesetzt wurde.
Zu Beginn der mündlichen Streitverhandlung vor dem Arbeits- und Sozialgericht erklärten beide Seiten, nach wie vor "vergleichsbereit" zu sein. Der Rechtsvertreter der Bildungsdirektion meinte jedoch, "dass die Vorstellungen weit auseinander liegen" würden. Der Verteidiger der Lehrerin erhoffte sich mit der Aussage seiner Mandantin, deren Position im Hinblick auf einen Vergleich zu stärken.
Die 48-Jährige hatte im Frühjahr 2023 auch ein Energetiker-Gewerbe bei der Wirtschaftskammer angemeldet, was sie der Schule mitgeteilt habe. In Social-Media-Auftritten will sie ab November zudem "spaßhalber unverbindlich den Menschen Tipps" für deren Sexualleben gegeben haben. Bis zu ihrer Entlassung als Lehrerin sei dafür "kein Geld geflossen", versicherte sie.
Schuldirektor forderte Löschung
Am 6. Dezember 2023 sei sie vom damaligen Schuldirektor erstmals auf ihre "private Tätigkeit" angesprochen worden. Er sei in ihren Unterricht gekommen, habe sie aufgefordert, ihren Account "Orgasmus-Päpstin" auf den diversen Kanälen zu löschen. Dem sei sie nicht nachgekommen, da sie die Beratung in sozialen Medien "privat in ihrer Freizeit" gemacht habe.
Sie begleite Menschen zwischen 40 und 65 Jahren "auf dem Weg in eine sexuelle "Traumbeziehung", es handle sich nicht um Pornografie, sah sie nichts Anrüchiges in ihrer Freizeitgestaltung, die nichts mit ihrem Beruf als Volksschullehrerin zu tun habe. Auf Nachfrage der Richterin, dass ihre Zielgruppe auf den von ihr genutzten Kanälen wohl eher nicht unterwegs sei, meinte sie: Es sei "wichtig auf vielen Accounts unterwegs zu sein", um Reichweite zu generieren.
Kündigung oder Entlassung verhindern
Eine schriftliche Weisung zur Löschung vom 11. Dezember vom Schuldirektor nahm sie zum Anlass, sich an die Bildungsdirektion zu wenden. Es seien Telefonate geführt worden, um eine Kündigung oder gar Entlassung zu verhindern. Letztendlich sprach die Bildungsdirektion bei einem persönlichen Treffen am 22. Dezember dann aber doch die Entlassung aus, da die "inhaltliche Ausgestaltung des Internetauftritts" nicht gepasst habe.
Am Donnerstag wurde die Klägerin mehrere Stunden gehört. Wegen der noch zu hörenden Zeugen wird der Prozess zu einem späteren Termin fortgesetzt.
Zusammenfassung
- Die Entlassung einer Lehrerin, die als 'Orgasmus-Päpstin' bekannt ist, führte zu einem Prozess vor dem Arbeitsgericht, da sie das Berufsverbot in Oberösterreich nicht akzeptiert.
- Der Schuldirektor forderte am 6. Dezember 2023 die Löschung ihrer Social-Media-Profile, was die Lehrerin ablehnte, da ihre Aktivitäten privat seien.
- Ein Vergleichsvorschlag der Bildungsdirektion wurde abgelehnt, und der Prozess wird mit einem neuen Verteidiger fortgesetzt, nachdem beide Seiten weiterhin vergleichsbereit sind.