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Nach Explosion in Wien: Amtshaftungsverfahren gegen Republik

Am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen ist am Freitag die Amtshaftungsklage einer Witwe gegen die Republik Österreich behandelt worden, deren Mann bei einer von einem Mieter eines Zinshauses in Hernals herbeigeführten Gasexplosion getötet wurde. Der Täter hatte vor seiner Delogierung in der Wohnung Gas ausströmen lassen. Der Gerichtsvollzieher soll als Amtsorgan falsch gehandelt haben, so der Vorwurf. Die Richterin ließ durchblicken, dass sie die Klage abweisen wird.

Als der Gerichtsvollzieher am 26. Jänner 2017 die Wohnung öffnen ließ, entzündete sich das Gas-Luft-Gemisch - die Wucht der Detonation tötete den Anwalt, der in dem Gebäude in der Hernalser Hauptstraße die Hausverwaltung innehatte. Ein Schlosser und der Gerichtsvollzieher, die sich ebenfalls direkt vor der Türe befanden, wurden schwer verletzt, während die Ehefrau des Hausverwalters und mehrere Mitarbeiter einer Spedition unverletzt blieben. Sie hatten sich in größerer Entfernung positioniert.

Die Witwe brachte in weiterer Folge eine Amtshaftungslage ein, mit der sie von der Republik Schadenersatz in Höhe von 260.000 Euro verlangte. Unter anderem begehrte sie eine monatliche Rente, da ihr mit dem Ableben ihre Mannes kein Haushaltsgeld mehr zur Verfügung stünde und sie Kredite zurückzahlen sowie mehrere Häuser erhalten müsse. Sie begründete ihre Klage damit, der Gerichtsvollzieher habe als Organ des Bundes den Schlosser mit dem gewaltsamen Öffnen der Türe - der in der Wohnung befindliche Mieter hatte auf Klopfen nicht reagiert - beauftragt, obwohl Gasgeruch wahrzunehmen gewesen sei. "Der Gerichtsvollzieher war Leiter der Amtshandlung. In dieser Funktion war es seine Aufgabe, für die Sicherheit der Anwesenden zu sorgen", bemerkte Anwalt Johannes Hock, der Rechtsvertreter der Witwe.

Der Gerichtsvollzieher, der seit über 15 Jahren seinen Beruf ausübt, verwahrte sich im Zeugenstand mit Nachdruck gegen die Unterstellung, er habe Gas gerochen und dennoch die Tür öffnen lassen: "Bei keinem vor der Tür war die Ahnung, dass da Gas ist." Der seitens der Witwe gegen ihn gerichtete Vorwurf machte den 43-Jährigen betroffen: "Das kann doch keiner glauben, dass wir uns da hinstellen und zuschauen, wie die Funken fliegen, wenn wir wissen, dass alles voller Gas ist. Ich versteh das nicht, wie man so etwas behaupten kann." Hätte er etwas gerochen, "dann hätten wir das Haus verlassen. Das sagt einem der logische Menschenverstand, dass man sich nicht ins Gas stellt oder der Schlosser sich hinkniet und bohrt, wenn die Funken fliegen". Abschließend insistierte der Zeuge: "In keiner Sekunde war das ein Gedanke, dass da eine Gefahr ist."

Nach der Aussage einer weiteren Zeugin - es handelte sich um eine Speditionsmitarbeiterin, die angab, mit der Witwe über einen "komischen Geruch, wie Gas" gesprochen zu haben ("Wir haben uns nix dabei gedacht, weil der Geruch dann weg war, wie jemand das Haustor geöffnet hat") - erklärte Richterin Margit Schaller das Beweisverfahren für geschlossen. Das Urteil ergeht schriftlich und wird erst in einigen Monaten vorliegen.

Aufgrund des öffentlichen Interesses - bei der Verhandlung waren mehrere Journalisten anwesend - machte die Richterin allerdings deutlich, dass sie die Klage erstinstanzlich abweisen wird. Aus ihrer Sicht sei kein Verschulden des Gerichtsvollziehers bewiesen, das der Republik anrechenbar wäre, erklärte Schaller.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Täter hatte vor seiner Delogierung in der Wohnung Gas ausströmen lassen.
  • Die Richterin ließ durchblicken, dass sie die Klage abweisen wird.