Mutter in Wien niedergestochen, Einbrecher nicht schuldfähig
Um ihren kleinen Sohn zu beschützen, stellte sie sich ihm in den Weg - worauf ihr der Mann mit einem Messer mindestens 15 Mal in Brust und Bauch stach und sie lebensgefährlich verletzte. Nun hat ein psychiatrisches Gutachten ergeben, dass der Mann aufgrund einer Psychose zurechnungsunfähig war. Ein Klirren hatte die Mutter um 4.40 Uhr aus dem Schlaf geschreckt. Als sie Schritte und Lärm wahrnahm, rief sie die Polizei an und meldete, eine fremde Person sei in ihr Haus eingedrungen. Die Polizei riet ihr, sich zu verstecken.
Brutaler Angriff
Am Weg ins Badezimmer, wo sie sich mit ihrem Sohn einschließen wollte, stand plötzlich der Eindringling mit erhobenem Messer vor ihr. Sie bot ihm Geld an und hoffte, er würde dann das Haus verlassen. Stattdessen stach der Mann auf sie ein, wobei die Staatsanwaltschaft in ihrem Unterbringungsantrag von einem "erbitterten Kampf" ausgeht und festhält, die Frau habe sich trotz schwerster Verletzungen in einer Art "Überlebensmodus" befunden und dem Angreifer Paroli geboten.
Die Anklagebehörde hat die Einweisung des 35-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt, Mitte Juli werden Geschworene am Landesgericht darüber zu entscheiden haben. Bei dem Mann, der ein abgebrochenes Studium der Theater- und Politikwissenschaften, aber weder Job noch Einkommen vorweisen kann, war vor mehreren Jahren Schizophrenie diagnostiziert worden. Er befand sich mehrmals in stationärer Behandlung und wurde auch vom Psychosozialen Dienst betreut. Krankheitseinsichtig dürfte er dem von der Justiz eingeholten psychiatrischen Gutachten zufolge nicht gewesen sein. Er brach vielmehr die Behandlungen immer vorzeitig ab, seine Medikamente setzte er ab oder nahm sie unregelmäßig ein.
Psychose handlungsbestimmend
Der Psychiater geht in seiner Expertise davon aus, dass der 35-Jährige zum Zeitpunkt der Tat unter dem Einfluss einer akuten Psychose im Rahmen seiner bestehenden schizophrenen Erkrankung stand und dass die Psychose handlungsbestimmend war. Diskretions- und Dispositionsfähigkeit waren demnach nicht mehr gegeben, aufgrund seiner Zurechnungsunfähigkeit ist dem 35-Jährigen nach Ansicht des Gutachters das Anlassdelikt - versuchter Mord - nicht vorzuwerfen. Allerdings hält der Sachverständige den Mann für derart gefährlich, dass seinem Gutachten nach ohne eine Unterbringung im Maßnahmenvollzug "Straftaten mit schweren Folgen, wie insbesondere schwere Körperverletzungen mit Todesfolge oder sogar Mord, mit hoher Wahrscheinlichkeit zu befürchten sind".
Zusammenfassung
- Für eine 42-jährige Frau ist am 15. Februar 2022 in ihrem Haus in einem Wiener Randbezirk ein Albtraum wahr geworden.
- Sie sah sich mitten in der Nacht einem Einbrecher gegenüber.
- Nun hat ein psychiatrisches Gutachten ergeben, dass der Mann aufgrund einer Psychose zurechnungsunfähig war.
- Am Weg ins Badezimmer, wo sie sich mit ihrem Sohn einschließen wollte, stand plötzlich der Eindringling mit erhobenem Messer vor ihr.