Kunstfälscher-Ehepaar in Tirol zu Haftstrafen verurteilt
Das Paar hatte sich im Prozess geständig gezeigt. Die gefälschten Werke betrafen neben Richter auch Größen wie Keith Haring, Andy Warhol oder Jean-Michel Basquiat.
Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Paul Menardi erkannte mildernde Umstände an. Neben dem Geständnis habe der Mann etwa zur Wahrheitsfindung beigetragen und zum Teil durch Rückzahlungen versucht, den Schaden wiedergutzumachen. Erschwerend wog allerdings eine Verurteilung in Deutschland aufgrund einer Spekulation mit Gold. Die Vorstrafe war noch nicht getilgt. Der Richter würdigte indes den "ordentlichen Lebenswandel" der Zweitangeklagten, sie wurde auf freien Fuß gesetzt. Doch das Ehepaar wurde nicht in allen Punkten schuldig gesprochen. So konnte etwa bei einem Werk von Mel Ramos vor Gericht nicht geklärt werden, ob es sich tatsächlich um eine Fälschung handelt. Auch ein Werk von Kiki Kogelnik soll echt gewesen sein.
Dem im Herbst in der Schweiz verhafteten Ehepaar hatte eine Strafe von ein bis zehn Jahre gedroht. Nach Verkündung des Urteils meldeten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Rechtsmittelverzicht an. Neben den Haftstrafen wurden den beiden allerdings Zahlungen an Privatbeteiligte in Höhe von rund 550.000 Euro aufgebrummt.
Laut Anklage hat das aus Deutschland stammende und in Tirol lebende Paar durch vorwiegend gefälschte Drucke Dritte geschädigt. So verkauften sie etwa einem Mann 59 gefälschte Werke Richters zu einem Preis von 669.503 Euro. In einem weiteren Fall sollen sie Fälschungen von Jeff Koons, Robert Longo, Damien Hirst, KAWS und Basquiat um 39.000 Euro verkauft haben. Zudem wurden sie beschuldigt, einer Galerie Werke, die vermeintlich von Alex Katz und Mel Ramon stammen, um 110.267 Euro untergejubelt haben. Bei einem Kölner Auktionshaus war es wiederum nur zum Versuch gekommen, Werke von Haring, Warhol und Richter zur Versteigerung anzubieten.
Zur Verschleierung dürfte das Paar einen hohen Aufwand betrieben haben. Stets wurde die Herkunft der angeblichen Kunstschätze und Unterschriften der Künstler auf den Kunstwerken gefälscht. Im Fall von Gerhard Richter sollen "Vorlagen aus dem Internet" verwendet worden sein, die dann über Online-Portale ausgedruckt worden sein sollen, sagte die Staatsanwältin. Die beiden hätten "diverse Firmen erstellt. Die Mitarbeiterinnen auf den Websites waren einfach Models aus dem Internet". Die Scheinfirmen - u.a. in den USA "beheimatet" - sollten die Echtheit der Kunstwerke bestätigen. Ein Zeuge - ein Geschädigter - sprach den Angeklagten indes mit "Herr Schmitt" an. Dabei handelte es sich um einen falschen Namen, den der "Kunsthändler" verwendet hatte. Weitere geladene Zeugen erschienen vor Gericht nicht.
"Meine Mandanten werden sich im Sinne der Anklage schuldig bekennen", hatte Verteidiger Markus Abwerzger zu Prozessbeginn klargestellt. Die beiden verwiesen bei ihrer Einvernahme auf eine bereits vor Gericht eingebrachte Stellungnahme. Der erstangeklagte 65-Jährige sei seit 2010 als Kunsthändler tätig: "Der Großteil seiner Geschäfte war legal", betonte Anwalt Abwerzger. Seine zweitangeklagte Ehefrau habe ihrem Mann "vertraut" und seine "Anweisungen ausgeführt". "Sie hat natürlich dazu beigetragen, hat Konten gehabt und telefoniert", räumte er aber ein. Die beiden hätten zudem einen "beträchtlichen Schaden gut gemacht" und 150.000 Euro bereits zurückbezahlt.
Abwerzger verwies indes auf Besonderheiten der Kunstszene. "Die Szene ist geprägt von großer Gier". Rund die Hälfte aller Drucke, Radierungen und Lithografien sollen gefälscht sein. "Das zeigt, was am Kunstmarkt Sache ist", hielt der Verteidiger fest. Auch das Ehepaar spielte einen gewissen "Standard" vor, etwa durch den Besitz eines Porsche: "Man hat sich größer dargestellt, als man tatsächlich ist."
Der 65-Jährige sowie seine Ehefrau entschuldigten sich indes bei den Geschädigten. "Ich werde alles daran setzen, den Schaden wiedergutmachen zu können", sagte der Erstangeklagte. Die acht Monate währende Untersuchungshaft - davon drei Monate Isolationshaft in der Schweiz - hätten sehr an den Nerven gezerrt. "Es war nie meine Absicht, jemanden zu betrügen oder weh zu tun", bat auch die 60-Jährige um Verzeihung.
Zusammenfassung
- Ein Ehepaar aus Tirol wurde wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges verurteilt, nachdem sie von 2019 bis 2022 zahlreiche gefälschte Kunstwerke verkauft hatten.
- Der Mann erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren, die Frau 21 Monate, davon 14 Monate bedingt. Zudem müssen sie Zahlungen von 550.000 Euro an Privatbeteiligte leisten.
- Die gefälschten Werke betrafen bekannte Künstler wie Gerhard Richter, Keith Haring und Andy Warhol. Insgesamt verkauften sie 59 gefälschte Werke von Richter für 669.503 Euro.