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Mordversuch-Prozess nach Gewalttat in Wiener U-Bahn

Weil er am 4. Jänner 2023 in einer Wiener U-Bahn-Garnitur einen 63 Jahre alten Mann mit der Faust bewusstlos geschlagen und dem hilflos am Boden Liegenden mit voller Wucht ins Gesicht getreten hat, muss sich ab kommendem Dienstag ein 21-Jähriger vor Geschworenen am Landesgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft unterstellt dem jungen Mann, in Tötungsabsicht gehandelt zu haben, die Anklage lautet daher auf versuchten Mord. Die Verhandlung ist auf zwei Tage anberaumt.

Der 63-Jährige - Besitzer einer Trafik am Praterstern - war mit der U-Bahn von der Arbeit nach Hause gefahren. In der Station Stephansplatz stieg er in die U3 Richtung Volkstheater um und setzte sich auf einen freien Platz. Weil der Mann neben ihm ausgesprochen breitbeinig da saß, bat er diesen, eine andere Haltung einzunehmen. Der 21-Jährige ignorierte zunächst den älteren Mann, als dieser seine Aufforderung wiederholte, donnerte er ihm laut Anklage ansatzlos und ohne Vorwarnung die Faust mehrfach ins Gesicht.

Der Trafikant verlor das Bewusstsein und sackte zu Boden, wo er auf dem Rücken zu liegen kam. Was daraufhin geschah, ist auf Aufnahmen von Überwachungskameras der Wiener Linien dokumentiert: der 21-Jährige stellte sich breitbeinig über den bewusstlosen Mann und trat diesem wiederholt gegen den Kopf und mit voller Wucht aufs Brustbein, sodass dieser schwere Verletzungen erlitt. Konkret fügte er dem Opfer eine Gehirnerschütterung mit länger dauernder Erinnerungslücke, einen Bruch des Brustbeines sowie Brüche des rechten Schlüsselbeines und der ersten rechten Rippe und eine Fraktur des Nasenbeins mit Eindrückung des linken Anteils der Nasenbeinpyramide zu. Daneben trug der 63-Jährige Prellungen und Blutunterlaufungen im gesamten Kopf- und Gesichtsbereich davon.

Der Gewaltexzess hörte erst auf, als ein anderer Fahrgast eingriff und den 21-Jährigen zur Seite schob. Ein im Ermittlungsverfahren eingeholtes psychiatrisches Gutachten bescheinigt dem jungen Mann nun eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung, so dass die Staatsanwaltschaft zusätzlich zur Verurteilung die Unterbringung des Angeklagten in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt hat. Der 21-Jährige ist laut Gutachten zwar zurechnungsfähig, aber infolge seiner Persönlichkeitszüge als derart gefährlich anzusehen, dass ohne haftbegleitende therapeutische Maßnahmen neuerlich mit Straftaten mit schweren Folgen zu rechnen ist.

Die Gefahr, die von dem aus schwierigen familiären Verhältnissen stammenden Mann - er wuchs fremduntergebracht auf, hat keine Ausbildung abgeschlossen und war zuletzt ohne feste Bleibe - ausgeht, manifestiert sich auch darin, dass zwei weitere Gewalttaten von der Anklage mitumfasst sind. Er hatte schon am 29. und am 31. Dezember aus nichtigem bzw. ohne erkennbaren Anlass zwei Männer mit Faustschlägen attackiert und beiden die Nase gebrochen. Der eine hatte ihm keine Zigarette gegeben, der andere war einfach an einer Bushaltestelle gestanden.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Staatsanwaltschaft unterstellt dem jungen Mann, in Tötungsabsicht gehandelt zu haben, die Anklage lautet daher auf versuchten Mord.