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18-Jähriger hat Sex mit 13-jähriger Freundin - als Sexualstraftäter verurteilt

Weil er als 18-Jähriger Sex mit seiner damals 13-jährigen Freundin hatte, ist ein Jugendlicher am Montag am Landesgericht rechtskräftig als Sexualstraftäter verurteilt worden.

Obwohl der Sex einvernehmlich war, wurde der Angeklagte des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen für schuldig befunden. Er erhielt dafür 15 Monate bedingte Haft.

Der Jugendliche hatte das unmündige Mädchen über deren Onkel kennengelernt, mit dem er seinerzeit befreundet war. Sie tauschten Nummern aus, kommunizierten über Snapchat und gingen dann eine Beziehung ein.

Nach einigen Monaten habe er das Mädchen gefragt, "ob sie mit mir schlafen möchte. Das erste Mal hat sie Nein gesagt. Nach einer Weile hat sie dann doch Ja gesagt. Es war einvernehmlich", schilderte der mittlerweile 19-Jährige.

13-Jährige zahlte für Hotelzimmer

Um miteinander intim zu werden, mietete sich das junge Paar am 13. und am 15. Februar 2023 jeweils kurzfristig in einem Hotelzimmer ein. Das erste Mal übernahm die 13-Jährige die Rechnung, das zweite Mal teilten sich die beiden die Kosten. Ihm sei bewusst, dass Sex mit Mädchen unter 14 verboten sei, betonte der Angeklagte.

Er habe jedoch ihr wahres Alter nicht gekannt: "Ich habe ihr gesagt, ich bin 18 Jahre alt. Sie hat mir gesagt, dass sie 18 Jahre alt ist. Über Einzelheiten haben wir nicht gesprochen. Sie hat gesagt, dass sie noch zur Schule geht."

Darauf zeigte die vorsitzende Richterin dem 19-Jährigen ein Foto des Mädchens, das Bestandteil des Ermittlungsakts war: "Und die ist für sie 18?" - "Ja", erwiderte der Bursch im Brustton der Überzeugung.

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Die 13-Jährige hatte den Jugendlichen angezeigt, nachdem dieser sich nach dem zweiten intimen Treffen über Wochen hinweg nicht mehr gemeldet hatte. Er habe danach im Ausland einen Führerschein-Kurs besucht, bemerkte der Angeklagte vor Gericht dazu.

Belastet wurde der heute 19-Jährige nicht nur von der 13-Jährigen, deren auf Video aufgezeichnete Aussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Gerichtssaal abgespielt wurde.

Der 17-jährige Onkel des Mädchens und ehemalige Freund des Angeklagten behauptete, er habe diesem schon beim ersten Treffen in seiner Wohnung in deren Beisein das Alter seiner Nichte verraten und ihn aufgefordert, "nichts mit ihr zu machen und nicht mit ihr zu schreiben", nachdem der Angeklagte gesagt hätte, diese sei "schön".

Auch in einem Gespräch mit einer Freundin der 13-Jährigen sei ihr Alter zur Sprache gekommen. Darauf habe der Angeklagte geantwortet: "Ich weiß es, ich habe damit kein Problem." 

Auf die Frage der Richterin, warum die 13-Jährige ihm gegenüber ihr wahres Alters verheimlichen hätten sollen, antwortete der 19-Jährige: "Wegen ihren Eltern." "Und das ist Ihnen nicht komisch vorgekommen?", hakte die Richterin nach. "Doch", entgegnete der Bursch, "aber ich habe sie geliebt sozusagen."

ribbon Zusammenfassung
  • Weil er als 18-Jähriger Sex mit seiner damals 13-jährigen Freundin hatte, ist ein Jugendlicher rechtskräftig als Sexualstraftäter verurteilt worden.
  • Obwohl der Sex einvernehmlich war, wurde der Angeklagte des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen für schuldig befunden.
  • Er erhielt dafür 15 Monate bedingte Haft.