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Mehrjährige Haft für Raub an gehbehindertem 86-Jährigen

18. März 2025 · Lesedauer 3 min

Weil sie einen 86 Jahre alten, auf einen Rollator angewiesenen Mann mit der U-Bahn durch Wien bis vor dessen Haustür verfolgt und ausgeraubt hatten, sind drei aus Rumänien stammende Männer am Dienstag am Landesgericht zur Rechenschaft gezogen worden. Ein Schöffensenat verhängte über den Jüngsten - der 29-Jährige war geständig - rechtskräftig dreieinhalb Jahre Haft, die beiden anderen im Alter von 38 und 45 kassierten jeweils vier Jahre. Sie hatten sich leugnend verantwortet.

Der 86-Jährige hatte am 31. Oktober 2024 zunächst in einer Bank 4.000 Euro behoben. Dann fuhr er mit der U4 von der Meidlinger Hauptstraße zum Naschmarkt und ging dort einkaufen. Bei einem Bäcker beobachtete ihn zufälligerweise der 29-Jährige. "Ich wollte einen Kuchen kaufen. Da hab' ich den alten Mann gesehen. Da habe ich das Geld gesehen", schilderte der jüngste Angeklagte. Mit seinem Handy fotografierte er auch heimlich den betagten Mann und die Geldbündel - er dürfte die Bilder seinen Komplizen weitergeleitet haben.

Was sich in weiterer Folge abspielte, wurde auf Videos aus Überwachungskameras der Wiener Linien dokumentiert, die im Verhandlungssaal abgespielt wurden. Die drei Angeklagten benutzten an der U4-Station Kettenbrückengasse zunächst denselben Lift und dann dieselbe U-Bahn wie der 86-Jährige. Als dieser an der Station Meidlinger Hauptstraße ausstieg, taten sie dasselbe und passten ihn am Ausgang ab - der gehbehinderte Mann benötigte einige Zeit, um die Station zu verlassen.

Von dort verfolgten ihn laut Anklage die jüngeren beiden bis vor sein Wohnhaus. Als der 86-Jährige das Haustor aufsperren wollte, packte ihn einer der beiden von hinten und umklammerte ihn. Das Opfer wehrte sich, als die Täter seine Umhängetasche öffneten, um an die Brieftasche mit den Banknoten zu gelangen. Daraufhin wurde er zu Boden gestoßen, wobei sich der betagte Mann am Ellbogen und an den Fingern einer Hand Prellungen zuzog. Den Tätern gelang mit ihrer Beute zunächst die Flucht.

Im Zuge der kriminalpolizeilichen Erhebungen konnten am Ende alle drei Verdächtige ausgeforscht werden. Neben dem Videomaterial war dabei besonders hilfreich, dass sich alle drei als Zeitungsverkäufer betätigt hatten und vor allem in U-Bahn-Bereichen ihrem Gewerbe nachgingen. Das erleichterte der Polizei die Fahndungsmaßnahmen, weil sie die im Zusammenhang mit dem Überfall Gesuchten schließlich den drei Männern zuordnen konnten, die regelmäßig auf Überwachungskameras festgehalten worden waren.

Opfer zwischenzeitlich gestorben

Nach der erfolgten Festnahme erkannte der 86-Jährige den 29-Jährigen eindeutig wieder. Als zweiter unmittelbarer Täter wurde der 38-Jährige abgeurteilt, während beim 45-Jährigen nicht nachweisbar war, dass er dem Opfer bis nach Hause gefolgt war. Er wurde daher für die Planung und Aufpasserdienste schuldig erkannt. Die nicht geständigen Rumänen akzeptierten ihre Urteile nicht und legten dagegen Rechtsmittel ein bzw. erbaten Bedenkzeit.

Der 86-Jährige stand in der Hauptverhandlung nicht mehr als Zeuge zur Verfügung. Er ist mittlerweile verstorben. Ein Zusammenhang zwischen dem Überfall und seinem Ableben war nicht erweislich. In der Urteilsbegründung ließ der vorsitzende Richter kaum ein gutes Haar an den Angeklagten. Diese seien zwar bisher unbescholten, "aber das ist das Grauslichste, was man machen kann. Einen gehbehinderten alten Mann überfallen und ihm alles wegnehmen, was er hat."

Zusammenfassung
  • Drei rumänische Männer wurden verurteilt, nachdem sie einen 86-jährigen Mann, der auf einen Rollator angewiesen war, in Wien ausgeraubt hatten. Der Überfall ereignete sich am 31. Oktober 2024, nachdem das Opfer 4.000 Euro abgehoben hatte.
  • Der jüngste Täter, 29 Jahre alt, erhielt dreieinhalb Jahre Haft, während die beiden anderen, 38 und 45 Jahre alt, jeweils vier Jahre bekamen. Der Vorfall wurde von Überwachungskameras dokumentiert, was zur Identifizierung der Täter beitrug.