APA/ROLAND SCHLAGER

Maskenpflicht stark eingeschränkt

Mit dem heute in Kraft tretenden nächsten Lockerungsschritt der Corona-Schutzmaßnahmen fällt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit großteils. Masken müssen dann nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich inklusive der Apotheken und bei Dienstleistungen getragen werden, bei denen der Ein-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Mit dem heute in Kraft tretenden nächsten Lockerungsschritt der Corona-Schutzmaßnahmen fällt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit großteils. Masken müssen dann nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich inklusive der Apotheken und bei Dienstleistungen getragen werden, bei denen der Ein-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Als Beispiel für diesen Bereich gelten etwa Friseure. Hingegen ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz im Handel dann nicht mehr verpflichtend. Die Einführung der Maskenpflicht in Österreich während der Coronavirus-Pandemie war am 30. März präsentiert worden. Zunächst war das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Supermarkt-Besuchen verpflichtend. In weiterer Folge wurde die Maskenpflicht auf andere Bereiche ausgedehnt.

ribbon Zusammenfassung
  • Mit dem heute in Kraft tretenden nächsten Lockerungsschritt der Corona-Schutzmaßnahmen fällt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit großteils.
  • Als Beispiel für diesen Bereich gelten etwa Friseure.
  • Hingegen ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz im Handel dann nicht mehr verpflichtend.
  • In weiterer Folge wurde die Maskenpflicht auf andere Bereiche ausgedehnt.