Maskenpflicht stark eingeschränkt
Mit dem heute in Kraft tretenden nächsten Lockerungsschritt der Corona-Schutzmaßnahmen fällt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit großteils. Masken müssen dann nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich inklusive der Apotheken und bei Dienstleistungen getragen werden, bei denen der Ein-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Als Beispiel für diesen Bereich gelten etwa Friseure. Hingegen ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz im Handel dann nicht mehr verpflichtend. Die Einführung der Maskenpflicht in Österreich während der Coronavirus-Pandemie war am 30. März präsentiert worden. Zunächst war das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Supermarkt-Besuchen verpflichtend. In weiterer Folge wurde die Maskenpflicht auf andere Bereiche ausgedehnt.
Zusammenfassung
- Mit dem heute in Kraft tretenden nächsten Lockerungsschritt der Corona-Schutzmaßnahmen fällt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit großteils.
- Als Beispiel für diesen Bereich gelten etwa Friseure.
- Hingegen ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz im Handel dann nicht mehr verpflichtend.
- In weiterer Folge wurde die Maskenpflicht auf andere Bereiche ausgedehnt.