Maskenpflicht fällt ab 15. Juni großteils
Die Bundesregierung hat am Freitag weitere Lockerungsschritte der Corona-Maßnahmen bekannt gegeben. Ab 15. Juni fällt die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit großteils. Das gab Bundeskanzler Sebastian Kurz in einer Pressekonferenz bekannt. Das Motto für die nächste Phase laute: "Weniger Regeln, mehr Eigenverantwortung."
Maskenpflicht nur mehr in drei Bereichen
Masken sollen dann nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich inklusive der Apotheken sowie bei Dienstleistungen getragen werden, wo der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann. Kurz nannte hier als Beispiele Friseure oder Mitarbeiter der Gastronomie. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für Gäste und Kunden im Handel, der Gastronomie und im Tourismus nicht mehr verpflichtend. Die Regierung empfiehlt dennoch den Maskenschutz zu tragen, wenn es zu Menschenansammlungen kommt.
Sperrstunde in Gastronomie ausgeweitet
Die Regierung gab auch Lockerungen für die Gastronomie bekannt. Die Sperrstunde in der Gastronomie wird von 23.00 Uhr auf 1.00 Uhr ausgeweitet. Außerdem fällt das Vier-Personen-Limit pro Tisch in Restaurants und Lokalen.
Zusammenfassung
- Die Regierung hat am Freitag weitere Lockerungen angekündigt.
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für Gäste und Kunden im Handel, der Gastronomie und im Tourismus nicht mehr verpflichtend.
- Die Regierung empfiehlt dennoch den Maskenschutz zu tragen, wenn es zu Menschenansammlungen kommt.
- Die Sperrstunde in der Gastronomie wird von 23.00 Uhr auf 1.00 Uhr ausgeweitet.
- Außerdem fällt das Vier-Personen-Limit pro Tisch in Restaurants und Lokalen.