Mann nach Drogentod von 14-Jähriger vor Gericht
Bei dem Suchtgift handelte es um Cannabiskraut und -harz, das nicht für den Tod des Mädchens verantwortlich war. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat sich der Mann aber deshalb strafbar gemacht, weil er der Minderjährigen die Drogen überlassen haben soll, er selbst aber volljährig ist und noch dazu ein Altersunterschied von mehr als zwei Jahren bestand. Die junge Niederösterreicherin war der Kinder- und Jugendhilfe bekannt. Sie dürfte den Mann wenige Tage vor ihrem Tod in Wien zufällig kennengelernt und mit ihm über Instagram Kontakt gehalten haben. In der Nacht auf den 4. März soll sie - weit nach Mitternacht - vor seiner Wohnung gestanden sein und schlussendlich bei ihm übernachtet haben. Im Körper der 14-Jährigen wurden bei der Totenbeschau Rückstände von weiteren Substanzen gefunden.
Zusammenfassung
- Ein 26-jähriger Mann steht vor dem Wiener Straflandesgericht, weil er einer 14-jährigen Jugendlichen Drogen überlassen haben soll.
- Das Mädchen wurde leblos in seiner Wohnung gefunden, und im Körper wurden Rückstände weiterer Substanzen entdeckt.
- Die Staatsanwaltschaft betont den Altersunterschied von mehr als zwei Jahren und die Tatsache, dass die 14-Jährige der Kinder- und Jugendhilfe bekannt war.