Mann hält Ex-Freundin stundenlang in seiner Wohnung fest
Haßlinger zufolge hatte die Ermittlung am Sonntagnachmittag begonnen, nachdem eine Angehörige der 22-Jährigen in einer Polizeiinspektion Abgängigkeitsanzeige erstattet hatte. Die Beamten trafen das Opfer kurze Zeit später an seiner Wohnadresse - in einem anderen Bezirk - an. Die Frau gab an, dass ihr Ex-Freund sie stundenlang in seiner Wohnung festgehalten habe. Sie habe ihn schließlich dazu überreden können, sie zurückzubringen. Allerdings habe er zuvor ihr Handy zerstört und sie auch am Verlassen des Wagens gehindert.
Der 28-Jährige, dessen Staatsbürgerschaft ungeklärt ist, der aber in Kabul geboren ist, wurde knapp eine Stunde nach Mitternacht unweit seiner Wohnadresse festgenommen. Die Beamten sprachen gegen ihn ein Betretungs- und Annäherungsverbot aus. Gegen ihn wird wegen der Verdachts der beharrlichen Verfolgung, der Körperverletzung und der Nötigung ermittelt.
(S E R V I C E - Die Wiener Polizei ist Ansprechpartner für Personen, die Gewalt wahrnehmen oder selbst Opfer von Gewalt sind. Der Polizei-Notruf ist unter der Nummer 133 jederzeit erreichbar. Die Kriminalprävention des Landeskriminalamt Wiens bietet darüber hinaus persönliche Beratungen unter der Hotline 0800/216346 an. Weitere Ansprechpartner: Frauenhelpline: 0800/222-555, Wiener Gewaltschutzzentrum: 0800/700-217, Opfer-Notruf: 0800/112-112, Notruf des Vereins der Wiener Frauenhäuser: 057722)
Zusammenfassung
- Ein 28-jähriger Mann wurde in Wien-Floridsdorf festgenommen, nachdem er seine 22-jährige Ex-Freundin stundenlang in seiner Wohnung festgehalten hatte. Die Frau konnte ihn schließlich überreden, sie nach Hause zu bringen.
- Die Ermittlungen begannen, als eine Angehörige der Frau eine Abgängigkeitsanzeige erstattete. Der Mann zerstörte das Handy der Frau und hinderte sie am Verlassen des Autos.
- Gegen den Mann, der in Kabul geboren wurde und dessen Staatsbürgerschaft ungeklärt ist, wurde ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen. Es wird wegen Verdachts der beharrlichen Verfolgung, Körperverletzung und Nötigung ermittelt.