Oberösterreich bietet "Orgasmus-Päpstin" Deal vor Gericht an

Wegen ihrer Social-Media-Aktivität als selbst ernannte "Orgasmus-Päpstin" wurde eine Volksschullehrerin von der Bildungsdirektion Oberösterreich entlassen. Gegen diese Entscheidung ging sie gerichtlich vor. Am Dienstag bot die Bildungsdirektion einen Vergleich an, Lehrerin dürfe die Frau aber nicht mehr werden.

Unter dem Profilnamen "Orgasmus-Päpstin" hatte die Frau in den sozialen Medien Ratschläge für ein erfülltes Sexualleben gegeben - und wurde daraufhin fristlos entlassen

Laut Bildungsdirektor Alfred Klampfer habe eine Pädagogin in ihrem gesamten Verhalten darauf zu achten, dass "das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt". Dies sei nicht mehr gegeben gewesen.

Die ehemalige Lehrerin zog daraufhin vor das Arbeitsgericht Linz. 

Video: Anwalt der "Orgasmus-Päpstin" im Interview

Sexualberaterin statt Lehrerin?

Beim ersten Termin am Dienstag einigte man sich zwar auf einen Streitwert von 100.000 Euro und darauf, dass man noch einmal außerhalb des Gerichtssaales miteinander reden wolle.

Die Frau war nach ihrer Entlassung in Medien zitiert worden, dass sie nun als Sexualberaterin durchstarten werde. Von der Richterin darauf angesprochen, sagte ihr Anwalt Manfred Arthofer, dass seine Mandantin aber irgendwann bestimmt wieder als Lehrerin arbeiten wolle

Der Vertreter der Bildungsdirektion zeigte sich gesprächsbereit, über das Datum und die Art der Beendigung des Dienstverhältnisses zu reden, verlangt allerdings eine Unterlassungserklärung bezüglich nicht näher präzisierter "medialer Berichterstattung".

Zudem sei es für die Bildungsdirektion "völlig ausgeschlossen", dass die Frau noch einmal in Oberösterreich tätig werde. Sie hatte allerdings zuvor auch schon in Niederösterreich gearbeitet.

"Lass dich von mir berühren"

Dass die Lehrerin gepostet hatte: "Lass dich von mir berühren", versehen mit einem Datum und einem Preis, ist für den Vertreter der Bildungsdirektion gar der Beweis, dass es hier eindeutig um eine "gewerbliche körperliche Dienstleistung" gehe.

Der Anwalt der Klägerin konterte, es handle sich um einen Zoom-Kurs.

Kommt kein Vergleich zustande, wird die Verhandlung am 23. Mai fortgesetzt.

ribbon Zusammenfassung
  • Wegen ihrer Social-Media-Aktivität als selbst ernannte "Orgasmus-Päpstin" wurde eine Volksschullehrerin von der Bildungsdirektion Oberösterreich entlassen.
  • Gegen diese Entscheidung ging sie gerichtlich vor.
  • Am Dienstag bot die Bildungsdirektion einen Vergleich an, Lehrerin dürfe die Frau aber nicht mehr werden.