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Keine strafbaren Handlungen mehr: Neues Gutachten zu Josef F.

Im Inzestfall von Amstetten wurde Josef F. zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesenen. Nun liegt ein neues psychiatrisches Gutachten vor.

Sachverständige Heidi Kastner attestiert laut "Krone" dem 88-Jährigen, dass von ihm keine strafbaren Handlungen mehr zu erwarten sind. F. sei dement, hinzu käme ein körperlich angeschlagener Zustand infolge einiger Stürze.

Verlegung in Normalvollzug?

Josef F. - er hat inzwischen seinen Namen geändert - könne in den sogenannten Normalvollzug verlegt werden. Darüber wurde bereits in den vergangenen Jahren mehrmals diskutiert. 2022 sprach sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien dagegen aus und stellte die Notwendigkeit der weiteren Unterbringung fest, nachdem das Landesgericht Krems zuvor anders entschieden hatte.

F. wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Seitdem ist er in der Justizanstalt (JA) Krems-Stein untergebracht. Das Vollzugsgericht - in diesem Fall das Landesgericht Krems - überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug weiter vorliegen. Diese Kontrolle, ob die Voraussetzungen des § 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch weiter gegeben sind, ist gesetzlich vorgeschrieben.

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  • Im Inzestfall von Amstetten wurde Josef F. zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesenen. Nun liegt ein neues psychiatrisches Gutachten vor.