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Kein Ermittlungsverfahren nach Schuss auf Pony in NÖ

Im Fall jenes Jägers, der in Neulengbach (Bezirk St. Pölten) versehentlich auf ein Pony geschossen hatte, wird die Staatsanwaltschaft St. Pölten kein Ermittlungsverfahren einleiten. "Es ist kein Straftatbestand erfüllt", sagte Leopold Bien, der Sprecher der Anklagebehörde, am Dienstag auf APA-Anfrage. Der Jäger hatte das Tier laut seinen Angaben am Abend des 26. Dezember 2024 mit einem Wildschwein verwechselt.

Zum Vorfall war es in der Ortschaft Schwertfegen gekommen. Der Mann hatte laut Jagdverband eine Nachtzielhilfe genutzt. Das angeschossene Pony musste eingeschläfert werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein Jäger in Neulengbach hat am 26. Dezember 2024 versehentlich auf ein Pony geschossen, da er es für ein Wildschwein hielt.
  • Die Staatsanwaltschaft St. Pölten wird kein Ermittlungsverfahren einleiten, da laut Sprecher Leopold Bien kein Straftatbestand erfüllt ist.
  • Das Pony, das in der Ortschaft Schwertfegen angeschossen wurde, musste schließlich eingeschläfert werden.