Jugendliche in Wien künftig als Testkäufer im Einsatz
Konkret wird es der Sucht- und Drogenkoordination ermöglicht, nachzuschauen, ob sogenannte jugendgefährdende Gegenstände an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Das soll auch dazu dienen, um Unternehmen und Personal in Bezug auf den Jugendschutz zu sensibilisieren und zu informieren, wie es hieß.
Mit der Novelle wird nun ausdrücklich gestattet, dafür auch Personen zu engagieren, die noch zu jung sind, um etwa Zigaretten zu kaufen. Eine Verwaltungsübertretung liegt in diesem Fall dann nicht vor, wie ausdrücklich im Gesetz festgehalten wird. Für einen legalen Testeinsatz sind aber einige Voraussetzungen nötig.
So müssen Obsorgeberechtigte diesem ausdrücklich zustimmen. Die Testkäuferin oder der Testkäufer müssen zudem eingeschult und von einer volljährigen Person begleitet werden. Und: Behalten dürfen die Jugendlichen nichts. "Die Waren sind von der Testkäuferin oder dem Testkäufer unmittelbar nach dem Erwerb an die Begleitperson abzugeben", wird extra betont.
Weiters wird mit der Novelle ein ausdrückliches Verbot von Nikotinbeuteln aufgenommen. Damit sollten Missverständnisse etwa bezüglich der im Angebot befindlichen tabakfreien Produkte beseitigt werden, hieß es. Es werde somit klargestellt, dass sämtliche Nikotinprodukte unter das Jugendverbot fallen.
Bisher war im Wiener Jugendschutzgesetz auch kein explizites Verbot betreffend Teilnahme an Glücksspielen und Wetten für junge Menschen mit Ausnahme von Spielapparaten enthalten. Nun wird konkretisiert, dass das Verbot nicht nur für Automaten gilt.
"Es ist uns wichtig, Jugendliche in Wien bestmöglich zu schützen. Wir wissen, dass vom Glücksspiel einerseits, aber auch von Nikotinprodukten Suchtgefahr ausgeht, die das Leben eines jungen Menschen entscheidend negativ beeinflussen kann", hob Wiederkehr hervor. Darum werde das Gesetz nun nachgeschärft.
Zusammenfassung
- In Wien sollen Jugendliche künftig als Testkäufer eingesetzt werden, um die Einhaltung des Jugendschutzes zu überprüfen. Eine entsprechende Gesetzesnovelle wird im April 2025 im Wiener Landtag beschlossen.
- Die Novelle erlaubt es, Minderjährige als Testkäufer zu engagieren, ohne dass eine Verwaltungsübertretung vorliegt. Voraussetzung ist die Zustimmung der Obsorgeberechtigten und die Begleitung durch eine volljährige Person.
- Mit der Novelle wird ein ausdrückliches Verbot von Nikotinbeuteln eingeführt, und das Verbot von Glücksspielen wird konkretisiert, um den Schutz von Jugendlichen zu verbessern.