Johnny Depp im Kreuzverhör - Vorwurf von Drogenmissbrauch
In einem Video, von Heard aufgenommen, schlägt der "Fluch der Karibik"-Star morgens wütend in einer Küche um sich, trinkt ein großes Glas Wein und brüllt, dass er ihr zeigen werde, was "verrückt" sei. Im Kreuzverhör sagte Depp, dass er "einige Küchenschränke", aber nicht Heard angegriffen habe. Am Tag zuvor hatte er in dem Verleumdungsprozess angebliche Gewaltausbrüche der "Aquaman"-Schauspielerin beschrieben. Während eines Streits im Jahr 2015 habe sie eine Wodka-Flasche auf ihn geworfen. Dabei sei ein Teil seines Mittelfingers abgetrennt worden. Heard hat diesen Vorwurf in der Vergangenheit bestritten.
Beim Verlesen von Schimpftiraden und demütigenden Beleidigungen in seinen Textnachrichten räumte Depp am Donnerstag an einer Stelle ein, dass er auf seine Wortwahl "nicht stolz" sei. In SMS-Texten zog er über Heard als "Nutte" her und sprach von ihr, als ob sie bereits tot sei. Andere Nachrichten drehten sich um das Beschaffen von Drogen. Am Montag sollte die Befragung Depps vor der Jury fortgesetzt werden. Heard soll zu einem späteren Zeitpunkt in den Zeugenstand treten.
2016 hatte die Schauspielerin nach nur 15 Monaten Ehe die Scheidung eingereicht. Sie warf dem Hollywood-Star häusliche Gewalt vor. In seiner Zivilklage hält Depp seiner Ex-Frau vor, in einem 2018 von der "Washington Post" veröffentlichten Kommentar zum Thema häusliche Gewalt falsche Aussagen gemacht zu haben. Dies hätte seinem Ruf geschadet. Wegen Verleumdung klagt Depp auf rund 50 Millionen Dollar (gut 45 Millionen Euro) Schadenersatz.
Zusammenfassung
- Hollywood-Star Johnny Depp hat im Kreuzverhör mit den Anwälten seiner Ex-Frau Amber Heard frühere SMS-Nachrichten vorlesen müssen, in denen er die Schauspielerin auf üble Weise beschimpft hatte.
- Am Montag sollte die Befragung Depps vor der Jury fortgesetzt werden.
- Heard soll zu einem späteren Zeitpunkt in den Zeugenstand treten.
- Sie warf dem Hollywood-Star häusliche Gewalt vor.
- Wegen Verleumdung klagt Depp auf rund 50 Millionen Dollar Schadenersatz.