Hörl angezeigt, ÖVP-Politiker: "Bürokraten, Sesselhocker"
Solange über den Antrag auf Auslieferung aufgrund der Immunität Hörls nicht entschieden worden sei, gebe es kein offizielles Ermittlungsverfahren, betonte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Florian Oberhofer, gegenüber der APA am Dienstag. Die gegen Hörl im Raum stehenden Vorwürfe lauteten auf "Vergehen der versuchten Bestimmung zur vorsätzlichen Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes" sowie "Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung bzw. Gutheißen derselben."
Der Zillertaler ÖVP-Tourismussprecher und Hotelier, der derzeit mittels einer massiven Vorzugsstimmenkampagne um den Wiedereinzug in den Nationalrat kämpft, dachte indes gar nicht daran, irgendetwas zurückzunehmen und zeigte sich unbeeindruckt. "Ich werde weiterhin für die Sorgen der Bäuerinnen und Bauern kämpfen und lasse mir diesbezüglich den Mund nicht verbieten und einschüchtern", verlautbarte er, gerade auf Wahlkampftour befindlich. Bauern müssten "das Recht haben, sich gegen den Wolf zu wehren, wenn ihre Nutztiere angegriffen werden. Es ist unverständlich, dass man ein Raubtier über die Existenz einer jahrtausendealten Kulturlandschaft stellt."
Der Abschuss von Wölfen im Notfall müsse straffrei sein: "Es ist an der Zeit, den Wolf als das zu erkennen, was er ist - ein gefährliches Raubtier. Wenn Wölfe in unsere Lebensräume vordringen, gefährden sie nicht nur die Sicherheit von Mensch und Tier, sondern auch die Existenz unserer Landwirte." Deshalb brauche es das straffreie Notwehrrecht. "Und wenn Bürokraten und Sesselhocker diese Forderung nicht nachvollziehen können, lade ich sie herzlich zu einem Gespräch mit einer Bauernfamilie ein, die den Verlust von gerissenen Schafen erlebt hat. Diese Tiere haben für die Bäuerinnen und Bauern nicht nur wirtschaftlichen Wert - sie haben Namen und sind Teil der Familie, genau wie Haustiere in der Stadt."
Laut Hörl liege bei den "Wolfs-Freunden" ein "falsches Verständnis von Tierschutz" vor, "das ich entschieden ablehne": "In Österreich werden jährlich tausende Nutztiere von Wölfen und Bären gerissen, und ebenso viele Tiere verletzt oder vermisst. Hier hört der Spaß auf."
Das Raubtier Wolf erhitzt beständig die Gemüter, nicht nur in Tirol. Im Bundesland werden "Schadwölfe" mittlerweile nach entsprechenden Abschussverordnungen geschossen. Zuletzt hatte aber der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass das Verbot der Wolfsjagd unter anderem aufgrund eines ungünstigen Erhaltungszustandes in Österreich weiter aufrecht ist. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Beschwerde von Tierschutzorganisationen, nachdem die Tiroler Landesregierung 2022 einen Wolf per Bescheid zum Abschuss freigegeben hatte. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) bat daraufhin den EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts in dieser Frage.
Europarechtsexperten waren nach Bekanntwerden der Entscheidung der Meinung, dass der Abschuss weiterer Wölfe zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich führen könnte. In Tirol sah man hingegen "keine unmittelbaren Auswirkungen", man werde weiter Problemwölfe abschießen, wurde betont. Das Bundesland erfülle mit der aktuellen Rechtslage durch die Abschüsse europarechtliche Anforderungen, spielte der zuständige Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) darauf an, dass die Raubtiere im Bundesland mittlerweile nicht mehr per Bescheid, sondern eben nach Verordnungen geschossen werden.
Zusammenfassung
- Franz Hörl, Tiroler ÖVP-Nationalratsabgeordneter, wurde von Tierschutz Austria wegen seiner Forderung nach einem straffreien Notwehrrecht gegen Wölfe angezeigt.
- Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Verbot der Wolfsjagd in Österreich wegen des ungünstigen Erhaltungszustands der Wölfe aufrecht bleibt.
- Tirol schießt weiterhin Problemwölfe nach entsprechenden Verordnungen ab, trotz möglicher Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich.