APA/GEORG HOCHMUTH

Höchststrafe und Anstalt für Vergewaltigung in Wien

Weil er am 21. Oktober 2018 eine damals 18-Jährige am Nachhauseweg in Wien-Donaustadt überfallen und vergewaltigt haben soll, ist ein Schwerstkrimineller am Donnerstag am Landesgericht zur Verantwortung gezogen worden. Der 40-Jährige fasste - unter Bedachtnahme auf ein Urteil des deutschen Landgerichts Aachen - die Höchststrafe von zehn Jahren aus und wurde aufgrund der ihm innewohnenden Gefährlichkeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Die 18-Jährige war um 4.00 Uhr in der Früh am Heimweg vom Fortgehen, als sie bemerkte, dass ihr ein Unbekannter folgte. Plötzlich packte dieser sie von hinten, hielt ihr den Mund zu und forderte sie mit Nachdruck zum Schweigen auf, weil er ein Messer mit habe. Dann zerrte der Mann das Mädchen auf eine Grünfläche. Sie bot ihm ihr Geld - 50 Euro - an, wenn er von ihr ablasse. Nachdem sie der Täter vergewaltigt hatte, nahm er ihr das Bargeld ab und ergriff die Flucht.

Der Unbekannte hinterließ jedoch an der Bekleidung und am Körper des Opfers DNA-Spuren, was zu seiner Ausforschung führte. Wie sich herausstellte, handelte es sich um einen zigfach Vorbestraften, der zwei Monate zuvor aus einem deutschen Gefängnis entlassen worden war und sich danach nach Wien gab, wo er sich kurzzeitig als Zuhälter betätigte. Als der Treffer in der DNA-Datenbank aufschlug und feststand, wer sich an der 18-Jährigen vergangen hatte, befand sich der 40-Jährige bereits wieder in Deutschland in U-Haft. Bevor er an die österreichischen Behörden zur Strafverfolgung ausgeliefert wurde, wurde ein gegen ihn gerichtetes Strafverfahren in Aachen zu Ende geführt, das mit einer vierjährigen Freiheitsstrafe wegen Raubes seinen Abschluss fand.

Auf dieses Urteil war in der nunmehrigen Verhandlung vor einem Wiener Schöffensenat Bedacht zu nehmen. Der Angeklagte kassierte eine Zusatzstrafe von sechs Jahren - mehr als eine insgesamt zehnjährige Freiheitsstrafe war auch rechtlichen Gründen nicht möglich. Der Schöffensenat schöpfte den zur Verfügung stehenden Strafrahmen in vollem Umfang aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der 40-Jährige meldete dagegen Rechtsmittel an.

Dass es sich beim Angeklagten um eine abgebrühten Berufsverbrecher handelte, machte dieser von Beginn der Verhandlung an deutlich. "Haben Sie Vorstrafen in Deutschland?", wollte Richterin Olivia-Nina Frigo wissen. - "Puh, viele." - "In Serbien?" - "Ich hab' aufgehört zu zählen. Mich interessiert das nicht. Ich war mit 14 Jahren im Jugendknast". Der gebürtige Serbe verbrachte zwischen seinem 14. und dem 35. Lebensjahr fast die gesamte Zeit im Gefängnis - eigenen Angaben zufolge soll er noch als Strafunmündiger zwei Menschen getötet haben. 2015 wurde er aus der Haft entlassen und übersiedelte nach Deutschland, wo er es auf bisher sechs Vorstrafen brachte.

Als ihn die Wiener Richterin darauf aufmerksam machte, dass ein Geständnis ein wesentlicher Milderungsgrund sei, meinte der Angeklagte: "Milderungsgrund? Ich hab' eine Chance rauszukommen, wenn ich sterbe. Zwei oder 22 Jahre, ist mir scheißegal." Seinen Verfahrenshelfer kanzelte er ab: "Was machst du hier? Ich brauch deine Hilfe nicht. Mir wird schlecht, wenn ich dich sehe."

Zur Vergewaltigung war der muskulöse, kraftstrotzende Mann nicht geständig. Das, was die Staatsanwältin ihm vorwerfe, sei "nicht möglich". Im Übrigen interessiere ihn die Verhandlung nicht: "Ist mir scheißegal, was Sie machen. Machen Sie schnell. Ich will meine Serien gucken und trainieren. Ich will in meine Zelle und den Tag genießen."

Von der Anklage umfasst war auch eine Nötigung gegen eine kurzzeitige Lebensgefährtin, die der Mann während seines Aufenthalts in Wien hatte. "Sie war nicht meine Lebensgefährtin. Das ist eine Beleidigung. Das war eine Schlampe, eine Hure von der Straße", gab er zu Protokoll. Diese Frau sei "ein Gegenstand" gewesen, "da habe ich keine Beziehung". Sie sei für ihn wie weitere 17 Frauen auch auf der Straße anschaffen gegangen.

Nach Darstellung der Frau hatte er sie in den Würgegriff genommen und ihr mit dem In-Stücke-Schneiden gedroht, als sie sich von ihm trennen wollte. Der Mann sei fast ständig alkoholisiert und dann gewalttätig gewesen, hatte sie vor der Polizei angegeben.

Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith bescheinigte dem Angeklagten eine schwere kombinierte Persönlichkeitsstörung. Bei dem Mann sei "zu früh zu viel kaputt gegangen". Dessen Persönlichkeit sei unter anderem von "bösartigem Narzissmus" und "sexuellem Sadismus" geprägt. Letzteres sei "nicht heilbar, nur kontrollierbar", weshalb sich Rossmanith im Fall eines Schuldspruchs für die - über das verhängte Strafausmaß hinaus - zeitlich unbefristete Unterbringung im Maßnahmenvollzug aussprach.

ribbon Zusammenfassung
  • Der 40-Jährige fasste - unter Bedachtnahme auf ein Urteil des deutschen Landgerichts Aachen - die Höchststrafe von zehn Jahren aus und wurde aufgrund der ihm innewohnenden Gefährlichkeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
  • Die 18-Jährige war um 4.00 Uhr in der Früh am Heimweg vom Fortgehen, als sie bemerkte, dass ihr ein Unbekannter folgte.
  • Bei dem Mann sei "zu früh zu viel kaputt gegangen".