Einzelzelle: Hier wartet Benko auf die U-Haft-Entscheidung
Nach seiner Festnahme und der kurzzeitigen Einlieferung in die Justizanstalt Innsbruck, wurde René Benko am Donnerstag in Begleitung von Justizwachebeamten in die Justizanstalt Wien-Josefstadt gebracht.
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Gegen 17.10 Uhr dürfte er am Donnerstag im sogenannten "Grauen Haus" eine Zelle bezogen haben. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sieht in komplexen Ermittlungen gegen ihn Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr als gegeben an und beantragte die Festnahme und die Verhängung der Untersuchungshaft.
Darüber dürfte am Freitagnachmittag ein Haftrichter oder eine Haftrichterin nach der Befragung des 47-Jährigen entscheiden. Grundsätzlich darf Benko 48 Stunden festgehalten werden, bis über die U-Haft entschieden wird.
Diese kann dann zunächst für die Dauer von 14 Tagen verhängt werden. Danach müssen in vorgegebenen Abständen Haftverhandlungen stattfinden, also wieder ein:e Richter:in entscheiden. Benko kann auch Haftbeschwerden einbringen und damit solche Verhandlungen initiieren.
Benko in Einzelzelle
Derzeit wartet Signa-Gründer Benko aber noch, ob überhaupt U-Haft über ihn verhängt wird. Wie PULS 24 von Insidern erfuhr, dürfte er die Nacht in einer Einzelzelle, einem Einzelhaftraum, der sonst chronisch überbelegten Justizanstalt Josefstadt verbracht haben. Er soll sich ruhig und gefasst verhalten. Standardgemäß wird die Zelle videobewacht.
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Die JA Josefstadt stand in Vergangenheit öfter für die schlechten Haftbedingungen in der Kritik - seit Oktober 2023 wird sie renoviert - 2032 soll die Sanierung fertig sein. Das Mindestmaß für eine Einzelzelle beträgt laut Gesetz 9m2.
Eine Sonderbehandlung dürfte es auch für Benko nicht geben: Zum Frühstück soll es Schwarzbrot, Eckerlkäse und Butter gegeben haben, am Freitag gibt es immer Fisch, wie PULS 24 erfuhr.
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Was heißt Untersuchungshaft?
Grundsätzlich gelten in der Untersuchungshaft etwas andere Bedingungen wie für verurteilte Häftlinge: Sie dürfen etwa eigene Kleidung tragen und eigene Gegenstände nutzen, die ihnen bei der Aufnahme überlassen wurden. Sie sind nicht zur Arbeit verpflichtet und dürfen Zeitungen und Zeitschriften beziehen. Allerdings können einzelne Zeitungen oder Artikel verboten werden, wenn die Informationen darauf die Ermittlungen gefährden könnten.
U-Häftlinge dürfen sich außerdem mit ihren Anwält:innen alleine beraten - wobei auch hier in Ausnahmefällen Staatsanwält:innen dabei sein dürfen. Ist der Beschuldigte wegen einer Straftat, die mit mehr als einem Jahr Haft geahndet wird, in Untersuchungshaft, kann das Gericht von der Post verlangen, dass alle Briefe und Sendungen von weiteren Personen an den Verdächtigen ausgehändigt werden.
Die genauen Bedingungen, die auf Benko zukommen könnten, sollte die U-Haft überhaupt verhängt werden, sind noch nicht bekannt. Fest steht, dass ihm die WKStA schwere Vorwürfe macht und die Ermittlungen wohl noch lange andauern werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Zusammenfassung
- Eigentlich ist Signa-Pleitier René Benko wohl ein anderes Leben gewohnt: Seit gestern befindet er sich aber in den Händen der Justiz.
- Wie lange, das soll am Nachmittag entschieden werden. Darauf wartet der Immobilien-Tycoon derzeit in einer Einzelzelle in der Justizanstalt Josefstadt, wie PULS 24 erfuhr.
- Er soll sich ruhig und gefasst verhalten. Standardgemäß wird die Zelle videobewacht.