APA/APA (dpa)/Christian Charisius

Hamburger Rapper Gzuz soll eineinhalb Jahre ins Gefängnis

Der Hamburger Rapper Gzuz ist zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt worden. IHm werden Verstöße gegen das Waffengesetz, Diebstahl, Drogenbesitz und Körperverletzung vorgeworfen.

"Wer, wenn nicht Sie gehört in den Knast?", sagte Richter Johann Krieten am Dienstag zum Rapper Gzuz im Zuge der Verhandlung in Hamburg. Der Richter machte dann auch Ernst und verurteilte den Angeklagten, mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß, zu eineinhalb Jahren Haft. Ihm werden Verstöße gegen das Waffengesetz, Diebstahl, Drogenbesitz und Körperverletzung vorgeworfen. Unter anderem soll der 32-Jährige einer jungen Frau, die ein Selfie mit ihm machen wollte, mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Gzuz ein "Staatsfeind"?

Gzuz' Verteidiger hatte gefordert, den Angeklagten in allen Anklagepunkten freizusprechen. "Bei jedem anderen im Saal wäre ein solches Verfahren eingestellt worden", hatte Posch erklärt. Nicht jedoch bei seinem Mandanten, der als "Staatsfeind" und "böser Gangster-Rapper" gelte. Dabei habe er sich bei allen Betroffenen entschuldigt. Das Verfahren sei vom ersten Tag an unfair gewesen.

Gzuz und sein Verteidiger hatten sich im Laufe des Prozesses einen regelrechten Schlagabtausch mit dem Richter und dem Staatsanwalt geliefert. Posch hatte mehrere Befangenheitsanträge gegen Krieten gestellt, die jedoch alle abgelehnt wurden. Als die Lebensgefährtin von Gzuz als Zeugin aussagen sollte, rastete der Rapper komplett aus. Schließlich wurde er wegen ungebührlichen Verhaltens ausgeschlossen.

Wer, wenn nicht Sie gehört in den Knast?

Richter Johann Krieten

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten gefordert. Der Angeklagte, mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß, habe sich in allen Anklagepunkten schuldig gemacht, hatte Staatsanwalt Daniel Austen erklärt.

Er könne auch keine positive Sozialprognose stellen, da der Angeklagte unter Bewährung stehe und immer wieder straffällig werde. Der 32-Jährige ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, unter anderem wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung.

Gzuz kündigte Berufung an

"Sie sind ein Sozial-Rüpel! Sie missachten die Regeln des sozialen Miteinanders und meinen, mit Geld alles zu bekommen", schleuderte Krieten Gzuz am Dienstag entgegen. Um Gzuz auch finanziell zu treffen, verurteilte Krieten ihn zusätzlich zu 300 Tagessätzen je 1.700 Euro, was einer Summe von 510.000 Euro entspricht.

"Sie inszenieren sich als Gangster-Rapper und wollen als Straftäter behandelt werden. Jetzt werden sie als Straftäter gewürdigt", sagte Krieten in seinem Schlusswort. Gzuz nahm das Urteil äußerlich regungslos auf. Sein Verteidiger, TV-Anwalt Christopher Posch, kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

ribbon Zusammenfassung
  • Gzuz nahm das Urteil äußerlich regungslos auf.
  • Der 32-Jährige ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, unter anderem wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung.
  • Sein Verteidiger hatte gefordert, den Angeklagten in allen Anklagepunkten freizusprechen.
  • Posch hatte mehrere Befangenheitsanträge gegen Krieten gestellt, die jedoch alle abgelehnt wurden.