Halloween-Krawalle in Linz: Teilbedingte Haft für Rädelsführer
Die Staatsanwaltschaft hatte dem 17-Jährigen schwere gemeinschaftliche Gewalt und schwere Körperverletzung vorgeworfen. Er soll maßgeblich an den Halloween Krawallen in Linz beteiligt gewesen sein. Der Jugendliche hat nach anfänglichem Leugnen ein umfassendes Geständnis abgelegt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Iraker hatte gemeinsam mit seiner damaligen Freundin, einer 15-jährigen Thailänderin, sowie einem 15-jährigen Afghanen in Tschechien Feuerwerkskörper der Kategorien 3 und 4 besorgt. Diese schleuderten die drei dann zu Halloween laut Anklagebehörde "in erster Reihe" in der Linzer Innenstadt Richtung Polizisten. Zudem verteilten sie die Feuerwerkskörper an andere und stachelten sie zum Werfen auf.
Trio seit Anfang März vor Gericht
Das Trio kam in U-Haft und Anfang März vor Gericht. Das Mädchen und der jüngere Bursch wurden nach umfassenden Geständnissen rechtskräftig zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt. Das Verfahren gegen den 17-Jährigen wurde ausgegliedert, nachdem er bei seiner Aussage blieb, nur Mitläufer und kein Anführer gewesen zu sein. Am Montag gestand er dann im Landesgericht die ihm vorgehalten Taten. Dafür kassierte er die teilbedingte Haftstrafe. Die Zeit in der U-Haft wurde ihm angerechnet, weshalb der Teenager nach dem rechtskräftigen Urteil nicht mehr zurück ins Gefängnis musste.
Zusammenfassung
- Ein weiterer Jugendliche, der maßgeblich an den Halloween Krawallen in Linz beteiligt gewesen sein soll, ist am Montag in Linz zu zehn Monaten Haft, eines davon unbedingt, sowie Bewährungshilfe verurteilt worden.