APA/APA (dpa)/Jörg Carstensen

Grüner Pass: Ab 15. August gelten Genesene mit einer Teilimpfung als vollimmunisiert

Ab 15. August gibt es eine Änderung beim Grünen Pass: Wer von einer Covid-Erkrankung genesen ist und sich anschließend eine Teilimpfung holt, gilt als vollimmunisiert. Das soll dann auch so im Grünen Pass festgehalten sein.

Bisher ist im EU-Impfzertifikat festgehalten, wie viele der erforderlichen Teilimpfungen man empfangen hat. Vollimmunisiert ist man, wenn dort "2/2", also "zwei von zwei" Teilimpfungen, steht. Die einzige Ausnahme war bisher der Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem nur eine Impfdosis notwendig ist.

Ab 15. August gibt es eine weitere Ausnahme: Wer von einer Covid-Erkrankung genesen ist und entsprechende Antikörper gebil det hat, benötigt im Anschluss nur mehr die erste Teilimpfung für eine Vollimmunisierung. Bei Personen mit einer Teilimpfung nach einer Genesung steht künftig wie bei einer Impfung mit Johnson & Johnson "1/1" im Impfzertifikat. Das sagt Franz Leisch, der Geschäftsführer der ELGA GesmbH, die den elektronischen Gesundheitsakt ELGA verwaltet, im "Ö1-Morgenjournal".

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Welche der 3-G-Regeln schützt wirklich?

Der Grund dafür ist, dass Genesene nur Anspruch auf eine Impfung hätten, diese im Grünen Pass aber dann als "1/2" also "nicht vollständig geimpft" angezeigt werde. Mit 15. August soll das geändert werden. Die ELGA habe bereits 736.000 Daten von Genesenen erhalten und arbeite bis an der technischen Umsetzung, sagt Leisch.

Darüber hinaus gibt es nach wie vor drei weitere Möglichkeiten um in Lokale oder zu Veranstaltungen gehen zu können:

  • ein negativer PCR-Test
  • ein Impf- und Genesungszertifikat
  • einen Antikörpernachweis, der nicht älter als drei Monate ist

ribbon Zusammenfassung
  • Bisher ist im EU-Impfzertifikat festgehalten, wie viele der erforderlichen Teilimpfungen man empfangen hat. Vollimmunisiert ist man, wenn dort "2/2", also "zwei von zwei" Teilimpfungen, steht.
  • Die einzige Ausnahme war bisher der Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem nur eine Impfdosis notwendig ist.
  • Ab 15. August gibt es eine weitere Ausnahme: Wer von einer Covid-Erkrankung genesen ist und entsprechende Antikörper gebil det hat, benötigt im Anschluss nur mehr die erste Teilimpfung für eine Vollimmunisierung.
  • Bei Personen mit einer Teilimpfung nach einer Genesung steht künftig wie bei einer Impfung mit Johnson & Johnson "1/1" im Impfzertifikat.
  • Das sagt Franz Leisch, der Geschäftsführer der ELGA GesmbH, die den elektronischen Gesundheitsakt ELGA verwaltet, im "Ö1-Morgenjournal".
  • Der Grund dafür ist, dass Genesene nur Anspruch auf eine Impfung hätten, diese im Grünen Pass aber dann als "1/2" also "nicht vollständig geimpft" angezeigt werde. Mit 15. August soll das geändert werden.