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Gewaltambulanz in Wien: So wird Betroffenen geholfen

An der Medizinischen Universität Wien ist am Mittwoch die Gewaltambulanz eröffnet worden. Gewaltbetroffene können hier in einem sicheren Umfeld kostenfrei untersucht, Spuren gesichert und Verletzungen gerichtsfest dokumentiert werden.

Mit der Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene wird nach der Einrichtung der Anlaufstelle für Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt in Graz ein weiterer Schritt zum bundesweiten Ausbau gesetzt, hieß es in einer Aussendung der MedUni. 

Der Service ist unabhängig davon, ob bereits eine Anzeige erstattet wurde oder eine E-Card vorliegt. Die Untersuchungsstelle soll eine zentrale Rolle beim Erkennen von Gewalttaten und der Aufklärung gewaltsamer Vorfälle spielen, ebenso soll sie zum Schutz der Betroffenen beitragen und potenziellen weiteren Übergriffen vorbeugen.

Spuren werden gespeichert

Neben der Dokumentation von Verletzungen sowie der Sicherung von Spuren an Körper und Kleidung erhalten die Betroffenen umfassende Informationen zu weiteren Unterstützungsangeboten, wie beispielsweise der Vermittlung an Opferhilfe- und Opferschutzeinrichtungen, psychologische Betreuung oder rechtliche Beratung.

Zudem steht Ärzten eine telefonische Fachberatung zu klinisch-forensischen Fragestellungen zur Verfügung. In Fällen, in denen keine Anzeige erstattet wird, werden die erhobenen Daten und gesicherten Spuren bis zu zehn Jahre lang aufbewahrt, sodass sie bei Bedarf später in Strafverfahren verwendet werden können.

Erreichbarkeit und Kontakt Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene:

  • Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr.
  • Durchgehend von Freitag von 16.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr.
  • An Feiertagen durchgehend.
  • Tel.: +43 1 40160 35700
ribbon Zusammenfassung
  • An der Medizinischen Universität Wien wurde eine Gewaltambulanz eröffnet, die kostenfreie Untersuchungen und gerichtsfeste Dokumentation für Gewaltbetroffene bietet.
  • Die Bundesregierung hat 4,6 Millionen Euro für den Ausbau solcher Einrichtungen bereitgestellt, um den Schutz und die Unterstützung von Gewaltopfern zu stärken.
  • Daten und Spuren, die bei der Untersuchung erhoben werden, können bis zu zehn Jahre aufbewahrt werden, selbst wenn keine Anzeige erstattet wird.