Fünf Monate bedingt für Sturmgewehr-Diebstahl in Kärnten
Der 35-Jährige hatte laut Staatsanwältin Denise Walk-Ebner gleich mehrere Straftaten begangen. Angeklagt waren teils vollendetem, teils versuchtem schweren Diebstahls, Sachbeschädigung, Urkundenunterdrückung und weiterer Vergehen. Besonders hervor stach ein Diebstahl im Juni 2024: Der Angeklagte hatte die Scheibe eines Bundesheer-Lkws, der während einer Übung im Bezirk St. Veit geparkt war, eingeschlagen und laut Anklage unter anderem zwei Sturmgewehre des Typs StG 77 und Magazine gestohlen. Der Angeklagte bestritt das aber, er habe nur eines der Sturmgewehre entwendet.
Sowohl Staatsanwältin Walk-Ebner als auch Richter Manfred Herrnhofer gingen jedoch davon aus, dass der Mann beide Sturmgewehre entwendet hatte. "Der Angeklagte war zu dem Zeitraum im Suchtgiftmilieu aktiv, es ist davon auszugehen, dass er dort einen Abnehmer für das zweite Gewehr gefunden hat", so die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer. Der Angeklagte berief sich, sowohl was den Diebstahl der Waffen als auch seine weiteren angeklagten Taten angeht, darauf, dass er drogenabhängig und arbeitslos gewesen sei und nur teilweise Erinnerungen an die Taten hätte.
Richter Herrnhofer ließ das nicht als Erklärung gelten. Die Drogen seien sicher ein Teil der Vorfälle gewesen, aber "da muss kriminelle Energie dahinter sein". Insbesondere bei einem Fall, bei dem der Angeklagte Waren eines ehemaligen Arbeitgebers im Wert von 22.000 Euro auf Lieferschein abholte und diese weiterverkaufte.
Weitere Ermittlungen notwendig
Der 35-Jährige war ohne Verteidiger zur Verhandlung gekommen. Er wurde schließlich zu fünf Monaten bedingter Haft sowie zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro, 200 Tagessätze à zehn Euro, verurteilt. Zu den Bedingungen für die Aussetzung der Haft zählt auch die Fortsetzung einer bereits laufenden Drogentherapie. Bezüglich des fehlenden Sturmgewehrs werden laut Richter Herrnhofer weitere Ermittlungen folgen. Die Staatsanwältin erklärte Rechtsmittelverzicht, der Angeklagte nahm das Urteil an, hat aber noch drei Tage Zeit, Rechtsmittel einzulegen, weil er nicht anwaltlich vertreten war.
Konsequenzen für Soldaten
Auch Bundesheer-intern hatte der Vorfall vom Sommer übrigens Folgen: "Es wurden gegen zwei Berufssoldaten des Bundesheeres Disziplinarverfahren wegen Verstößen gegen die Verwahrungsvorschriften von Waffen durchgeführt, weil diese in einem versperrten Fahrzeug aufbewahrt wurden", sagte ein Heeres-Sprecher auf APA-Anfrage. Sturmgewehre müssten nämlich entweder am Mann getragen oder in der Unterkunft, in versperrbaren Schränken, aufbewahrt werden.
Zusammenfassung
- Ein 35-jähriger Mann wurde zu fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt, weil er zwei Sturmgewehre aus einem Bundesheerfahrzeug gestohlen hatte.
- Obwohl der Angeklagte nur den Diebstahl eines Gewehrs zugab, gingen Staatsanwältin und Richter davon aus, dass er beide entwendet hatte, und es werden weitere Ermittlungen durchgeführt.
- Der Vorfall führte zu Disziplinarverfahren gegen zwei Soldaten des Bundesheeres, da die Waffen nicht ordnungsgemäß verwahrt wurden.