Fünf Jahre Haft nach Missbrauch eines Beeinträchtigten
Der Mann mit Beeinträchtigung war im Juni 2024 auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz, als ihn der Angeklagte in eine WC-Kabine am Bahnhof mitnahm und ihn dort vergewaltigte. Das Gericht sah auch den Tatbestand des Missbrauchs einer psychisch beeinträchtigten Person erfüllt.
Dem Syrer wurden weitere Straftaten zur Last gelegt: So soll er, ebenfalls in Götzis, versucht haben, einen anderen Mann auf den Mund zu küssen. Einer 18-jährigen Frau soll der Angeklagte am Bahnhof Dornbirn ans Gesäß gegriffen haben. Letztgenannte Belästigung ist die einzige, die der Mann vor Gericht einräumte. Alle übrigen Vorwürfe stritt er ab, obwohl ein Gutachten seine Spuren auf der Wäsche des beeinträchtigen Mannes eindeutig belegte.
Der Angeklagte war mit keinem der Opfer bekannt. Weil aus einer früheren Verurteilung aus dem März 2023 noch 14 Monate Bewährungsstrafe offen waren, die zu den fünf Jahren Haft dazukommen, muss der Verurteilte nun sechs Jahre und zwei Monate hinter Gitter. Der Mann nahm das Urteil an. Dem geistig beeinträchtigten Opfer schuldet er laut Gericht 4.000 Euro, dem anderen Mann 60 Euro.
Zusammenfassung
- Ein 27-jähriger Mann wurde am Landesgericht Feldkirch zu fünf Jahren Haft verurteilt, nachdem er im Juni 2024 einen geistig beeinträchtigten Mann auf der Toilette des Bahnhofs Götzis vergewaltigt hatte.
- Zusätzlich zu der Haftstrafe kommen 14 Monate aus einer früheren Bewährungsstrafe hinzu, sodass der Mann insgesamt sechs Jahre und zwei Monate in Haft verbringen muss.
- Der Angeklagte schuldet dem geistig beeinträchtigten Opfer 4.000 Euro und einem weiteren Mann 60 Euro, nachdem er weitere Straftaten begangen hatte.