Fünf Jahre Haft für Missbrauch einer Fünfjährigen in Wien
Zudem wies der Senat den bisher Unbescholtenen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein. Ausschlaggebend dafür war ein Gutachten des Psychiaters Peter Hofmann, der dem Angeklagten eine ausgeprägte Pädophilie attestierte und im Zusammenhang damit betonte, dass von dem ausgebildeten Sanitäter eine erhebliche Gefahr ausgehe. Ohne eine entsprechende, im Maßnahmenvollzug gewährleistete Behandlung sei zu befürchten, dass der Mann neuerlich Straftaten gegen unmündige Mädchen setzen wird, warnte Hofmann.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 45-Jährige erbat Bedenkzeit. Sollte die Entscheidung in Rechtskraft erwachsen, kann der Mann auch nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe ohne zeitliche Befristung so lange zwangsweise angehalten werden, bis ihm psychiatrische Gutachten bescheinigen, dass er für sein Umfeld keine Gefahr mehr darstellt.
Die inkriminierte Vergewaltigung hatte bereits im Sommer 2015 stattgefunden. Die Fünfjährige sei während der Fahrt "quengelig" und "sehr unruhig" gewesen, gab der Angeklagte zu Protokoll: "Sie hat die Nähe zu mir gesucht. Sie hat nach mir gegriffen." Das habe ihn "erregt, was für mich nicht erklärbar ist". Da habe er sie missbraucht. Er filmte das mit seinem Handy mit, speicherte das Video auf seinem iPad ab und sah sich das Material später immer wieder an, räumte der 45-Jährige ein.
Darüber hinaus fertigte der Mann ab 2018 pornografisches Material von unmündigen Mädchen in seiner Nachbarschaft an. Betroffen waren zwei Volksschülerinnen. Mit der einen unternahm er mehrmals Radausflüge, die andere besuchte den Sanitäter ab und zu in seiner Wohnung, weil sie seinen Hund streicheln wollte. Als eines der Mädchen zu Hause berichtete, dass der Mann von ihr Nacktfotos angefertigt hatte, kam der Stein ins Rollen. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet, abgesehen von den selbst hergestellten Bildern wurde im Zug einer Hausdurchsuchung bei dem Mann weiteres kinderpornografisches Material - 131 Bilddateien und 15 Videos - sichergestellt.
"Ich habe erkannt, dass ich therapiert werden muss", bemerkte der Angeklagte abschließend. Die betroffenen Mädchen bzw. ihre Erziehungsberechtigten, die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatten, bekamen finanzielle Entschädigungen zwischen 2.000 und 5.000 Euro zugesprochen.
Zusammenfassung
- Ein fünfjähriges, körperlich und geistig beeinträchtigtes Mädchen war vom Chauffeur eines Fahrdienstunternehmens schwer sexuell missbraucht worden.
- Ohne eine entsprechende, im Maßnahmenvollzug gewährleistete Behandlung sei zu befürchten, dass der Mann neuerlich Straftaten gegen unmündige Mädchen setzen wird, warnte Hofmann.
- Darüber hinaus fertigte der Mann ab 2018 pornografisches Material von unmündigen Mädchen in seiner Nachbarschaft an.