Frisöre und Co.: Die Regeln bei den Eintrittstests
Mit dem 8. Februar wird nicht nur der Lockdown gelockert, sondern auch Eintrittstests eingeführt. Das heißt, wer sich die Haare schneiden lassen will, braucht einen negativen Test. Gültig sind dabei PCR- und Antigen-Tests, per Rachen/Nasen-Abstrich oder Gurgeln. Allerdings muss dieser in einer behördlichen Teststraße, einem Labor, einer Apotheke oder in einer Arztpraxis durchgeführt werden – selbst durchgeführte "Nasenbohrer"-Tests gelten nicht. Ebenfalls darf dieser nicht älter als 48 Stunden sein.
Frisör ortet so viel Pfusch "wie noch nie"
Frisör Michel Ziada sagt im PULS 24 Interview, dass Friseure noch nie so viel gepfuscht haben, wie in der Lockdown-Zeit.
Den Nachweis über das negative Ergebnis kann man ausgedruckt oder digital (z.B. ein SMS) erbringen. Wichtig ist, dass der Test eindeutig einer Person zuzuordnen ist, deswegen müssen sich Kunden auch ausweisen.
Keinen Test brauchen Personen, die in den letzten Monaten Corona hatten – dafür müssen diese eine ärztliche Bestätigung mitbringen. Ebenfalls keinen Test brauchen Kinder bis zehn Jahren. Für sie gilt das Testergebnis der Eltern.
Ist man bereits geimpft, muss man dennoch ein negatives Testergebnis vorzeigen.
Zusammenfassung
- Wenn am 8. Februar Frisöre wieder öffnen, braucht man einen negativen Test.