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28-Jährige tot: Freispruch für Seilbahn-Mitarbeiter in Tirol

Drei Seilbahn-Mitarbeiter standen nach dem Tod einer 28 Jahre alten Skifahrerin vor Gericht. Trotz extrem eisiger Verhältnisse hatte es keine Pisten-Sperre gegeben. Nun wurden sie freigesprochen.

Nach dem Tod einer 28-jährigen Skifahrerin im Jahr 2023 sind drei Mitarbeiter eines Zillertaler Seilbahnunternehmens bzw. Skigebietes am Dienstag am Landesgericht Innsbruck vom Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. 

Dem Geschäftsführer war vorgeworfen worden, trotz extrem eisiger Verhältnisse keine Betriebsanweisung zur Pisten-Sperre erteilt zu haben. Zwei Pistenraupenfahrern wurde zur Last gelegt, die Piste nicht selbst sofort gesperrt zu haben.

Die Angeklagten hatten sich im Prozess nicht schuldig bekannt. Im Falle einer Verurteilung hätte den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren gedroht.

Im Zentrum der Anklage stand eine offenbar völlig vereiste, steile Piste am Hintertuxer Gletscher am Neujahrstag 2023. Die drei Mitarbeiter hätten nicht den Umständen entsprechend gehandelt, was den Tod einer 28-jährigen Niederländerin zur Folge gehabt habe, warf ihnen die Anklage vor.

Sieben weitere Verletzte

Am Tag des tödlichen Skiunfalls, bei dem die Frau durch ein Fangnetz gerutscht und schließlich gegen einen Baum geprallt war, kamen zudem sieben weitere Personen auf derselben Piste zu Schaden. Drei Wintersportler wurden schwer verletzt, vier weitere leicht. Die Unfälle ereigneten sich innerhalb einer halben Stunde.

Der erstangeklagte 68-jährige Geschäftsführer bekannte sich bei seiner Einvernahme ebenso wie seine Mitangeklagten "nicht schuldig". "Totalsperren kommen sehr selten vor", gab er zu Protokoll. Und zwar lediglich bei "großen Neuschneemengen".

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An den folgenschweren Unfalltag erinnerte er sich genau: "Nacht und Tag waren ausnehmend mild." Ihm selbst seien an diesem Tag die besonderen Pistenverhältnisse aber so gar nicht zu Ohren gekommen. "Die Mitarbeiter können die Pisten aber an sich sofort sperren, wenn Gefahr in Verzug ist", strich er heraus. Schriftliche Dienstanweisungen über einen korrekten Dienstweg gebe es aber nicht.

Der Drittangeklagte - ein 24-jähriger Pistenraupenfahrer - bezeichnete die Piste bei seiner Einvernahme vor Gericht als "hart", aber nicht vereist. Man sei "im Zweifel gewesen", ob man die Piste sofort hätte sperren müssen, habe es dann aber trotz grundsätzlicher dienstrechtlicher Möglichkeit nicht getan.

"Stattdessen haben wir nach längerem Überlegen den Betriebsleiter verständigt", erklärte er. Mehrfach verteidigte er sich auf Nachfragen von Richter Norbert Hofer, ob ein unverzügliches Sperren nicht doch notwendig gewesen wäre: "Das Teilstück der Piste war für uns diskussionswürdig, aber nicht eindeutig."

"Eishockeyfeld mit Skiern"

Mehr als ein Dutzend Zeugen - einige davon wurde bei der Abfahrt zum Teil erheblich verletzt, viele kamen aber trotz Fahrproblemen heil ans Ziel - beschrieben im Anschluss wortreich und zum Teil bildhaft die Beschaffenheit des Steilstücks bei der Talabfahrt, auf dem sich der tödliche Unfall ereignete.

Als Zeugen einvernommene Skifahrer und Snowboarder sprachen beispielsweise von einem "Eishockeyfeld mit Skiern" oder von einer Situation, in der "ich die Fahrt nicht mehr wirklich kontrollieren konnte".

ribbon Zusammenfassung
  • Nach einem tödlichem Skiunfall am Neujahrstag 2023 im Zillertal mussten sich drei Seilbahn-Mitarbeiter wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten.
  • Eine 28-jährige Niederländerin starb, nachdem sie durch ein Fangnetz gegen einen Baum prallte, sieben weitere Personen wurden verletzt.
  • Den Angeklagten wurde vorgeworfen, trotz eisiger Pistenverhältnisse keine sofortige Sperrung veranlasst zu haben.
  • Alle drei wurden freigesprochen.