Fall Leonie: Verdächtige in Justizanstalt überstellt

Ein 13-jähriges Mädchen soll in Wien-Donaustadt von zwei Afghanen mit Ecstasy gefügig gemacht, sexuell misshandelt und ermordet worden sein. Die Ermittlungen gehen weiter.

Laut Polizei soll das Mädchen am Samstag freiwillig in die Wohnung des 18-jährigen Verdächtigen gekommen sein. Sie dürfte die beiden festgenommenen Afghanen im Alter von 16 und 18 Jahren zumindest gekannt haben. Woher genau und wie das Mädchen, das eigentlich in Tulln lebte, nach Wien kam, das ist noch nicht bekannt. 

Fest steht, dass die beiden Verdächtigen dem Mädchen die Droge Ecstasy verabreicht haben sollen - ob unter Zwang ist auch noch unklar. Das Mädchen wurde später, mit Hämatomen überseht, tot in der Erzherzog-Karl-Straße aufgefunden. Das Mädchen soll aber in der Wohnung des älteren Verdächtigen getötet worden sein. Wie die Leiche zum Fundort kam, ist unklar. Offen ist ebenso, ob das Mädchen zum Zeitpunkt des Transports noch am Leben und bewusstlos oder bereits tot war. 

Verdächtige in Justizanstalt gebracht

In den Einvernahmen haben die Verdächtigen bisher nicht zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen. Laut Polizeisprecher Markus Dittrich schwieg der Jüngere bisher, während der Ältere bestritt, etwas mit der Tötung des Mädchens zu tun zu haben.

Die Jugendlichen wurden nun in die Justizanstalt (JA) Josefstadt überstellt. "Die zuständige Staatsanwältin hat die Überstellung verfügt", teilte Carmen Kainz, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Mittwochmittag auf APA-Anfrage mit. Die Verdächtigen werden im Verlauf des Nachmittags Zellen in der Jugendabteilung der JA beziehen. Ab diesem Zeitpunkt hat die Anklagebehörde 48 Stunden Zeit, um U-Haft-Anträge beim Landesgericht einzubringen. Die Staatsanwaltschaft hat auch bereits die Einholung mehrerer Fachgutachten - darunter ein Obduktionsgutachten zur Abklärung der genauen Todesursache sowie ein toxikologisches und ein molekulargenetisches Gutachten - in Auftrag gegeben.

Asylwerber soll Verdächtige gemeldet haben

Die beiden Afghanen wurden auf der Donauinsel und in einer Pizzeria im Wiener Alsergrund festgenommen. Ein syrischer Asylwerber soll die Afghanen auf die Tat angesprochen haben. Weil sie zu viel wussten, sollen sie ihm verdächtig vorgekommen sein. Er meldete die beiden bei der Polizei. 

Der "Kurier" berichtet, dass Nachbarn die Afghanen schon mehrmals beim Dealen beobachtet hätten. In der Wohnung seien oft junge Mädchen gesehen worden, berichten sie. Die Polizei konnte bis zuletzt auch nicht ausschließen, dass noch mehr Verdächtige an der Tat beteiligt waren. 

Unterdessen wurde ein Detail zum Opfer bekannt. Die NÖ Kinder- und Jugendhilfe teilte mit, dass "die betroffene Minderjährige an die örtlich zuständige Kinder- und Jugendhilfe angebunden und somit dieser bekannt war".

16-Jährige Verdächtige seit April in Österreich

Der zweite im Tötungsfall der 13-Jährigen verdächtige Afghane, ein 16-Jähriger, ist erst im April 2021 nach Österreich gekommen und hat einen Asylantrag gestellt. Hintergrund ist eine Familienzusammenführung, enge Angehörige - es handelt sich um die Mutter und die Schwester des Burschen - haben bereits den Status von Asylberechtigten in Österreich. Das Verfahren des 16-Jährigen befand sich noch in Prüfung, er hatte eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung erhalten. Der Bursche weist bisher keine Vorstrafen auf.

18-Jährige bereits dreimal verurteilt

Der 18-Jährige hatte subsidiären Schutz in Österreich. Dem 18-jährigen Verdächtigen war subsidiärer Schutz vom BFA bereits aberkannt worden. Dieser brachte dagegen im November 2019 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ein. Seither ist das Verfahren offen.

"Wir haben in diesem Fall rasch reagiert und den Schutzstatus aberkannt. Bis zu einer Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht kann das BFA aber keine weiteren Maßnahmen setzen", betonte BFA-Direktor Gernot Maier. Eine Abschiebung sei so nicht möglich gewesen. Laut Maier hat der 18-Jährige somit weiterhin subsidiären Schutzstatus in Österreich, solange keine Entscheidung vorliegt. Diese hätte das BVwG innerhalb von drei Monaten fällen müssen.

Der 18-Jährige weist drei gerichtliche Verteilungen auf, im Vorjahr befand er sich im Gefängnis. Er war 2015 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Österreich gekommen und hatte einen Asylantrag gestellt, 2016 subsidiären Schutz erhalten. Als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling wurde er bis zu seiner Festnahme von der Wiener Kinder- und Jugendhilfe in unterschiedlichen Einrichtungen betreut.

Ab 2018 erfolgten insgesamt elf polizeiliche Anzeigen, unter anderem wegen Suchtgifthandels, gefährlicher Drohung und Raufhandels. 2018 wurde er erstmals verurteilt, er fasste zwei Monate bedingt aus. 2019 kassierte er nach dem Suchtmittelgesetz zehn Wochen bedingt. Im Juli 2019 leitete das BFA ein Aberkennungsverfahren ein, im Oktober 2019 wurde dem Verdächtigen der subsidiäre Schutzstatus auch aberkannt. Es erging eine Rückkehrentscheidung in Verbindung mit einem sechsjährigen Einreiseverbot. Im November 2019 brachte der nunmehr 18-Jährige dagegen Beschwerde beim BVwG ein. Da der Betroffene noch minderjährig war, war aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) seine Abschiebung unzulässig. Das BVwG hätte im Hinblick auf die mehrfache Straffälligkeit des Burschen jedoch die Möglichkeit gehabt, den Abschiebeschutz aufzuheben und im Sinne eines Beschleunigungsgebots eine Abschiebung ab Volljährigkeit des gebürtigen Afghanen zu ermöglichen.

Im Juni 2020 bekam er dann wegen räuberischen Diebstahls zehn Monate unbedingt - der 18-Jährige wurde jedoch bereits im August 2020 vorzeitig bedingt entlassen und befand sich seither wieder auf freiem Fuß. Über das Urteil wurde das BVwG laut BFA nachweislich informiert. Anfang des heurigen Jahres wurde der Afghane volljährig.

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Der Betroffene legte im November 2019 dagegen Beschwerde ein. Per Gesetz muss das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) binnen drei Monaten entscheiden. Der Bursch war damals noch minderjährig, hätte laut Menschenrechtskonvention nicht abgeschoben werden können. Das BVwG hätte im Hinblick auf die mehrfache Straffälligkeit die Möglichkeit gehabt, den Abschiebeschutz aufzuheben – spätestens aber mit seiner Volljährigkeit. 

Das führte auch zu einer politischen Debatte: Allen voran die FPÖ fordert mehr Abschiebungen und einen "Aufnahme-Stopp". Die SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner sagte im "ORF-Report", dass man bei Straffälligkeit jedes Recht verliere, im Land zu bleiben. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat sich am Mittwoch nach dem Ministerrat vehement gegen jegliche Relativierungen nach dem Mord an einer 13-Jährigen in Wien gewandt. Wortmeldungen wie, dass die Eltern ihre Fürsorgepflicht nicht entsprechend wahrgenommen hätten oder die mutmaßlichen Täter traumatisiert gewesen sein könnten, lehne er "zutiefst" ab. Es handle sich um eine unfassbare barbarische Tat, die ihn wütend mache.

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Edtstadler plant Runden Tisch

Die Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) lädt zudem am Donnerstag zu einem Runden Tisch. Geladen würden Experten unter anderem aus den Bereichen Frauen, Jugend, Psychologie und Arbeit, erklärte sie gegenüber der APA. Einen Schwerpunkt will Edtstadler, die während der Baby-Pause von Susanne Raab auch die Jugend- und Frauenagenden innehat, aber vor allem auch auf schnellere Abschiebungen von straffällig gewordenen Flüchtlingen legen.

Ausgehend von dem "barbarischen Mord" wolle man auch allgemein schauen, was schief laufe. Es gehe darum, Frauen und Jugendliche zu schützen und inwieweit bei manchen Flüchtlingen Integration überhaupt möglich sei: "Menschen, die von uns Schutz wollen und unsere Werte mit Füßen treten und das auch noch in Taten zum Ausdruck bringen, haben bei uns nichts verloren", sagte die Kanzleramtsministerin im APA-Gespräch.

Edtstadler will sich ansehen, wie Täter auch schneller außer Landes gebracht werden können. Die Frage sei, wie man die Verfahren entsprechend beschleunigen könne. Wenn jemand wie einer der Tatverdächtigen drei Mal verurteilt sei, die Abschiebung entschieden sei, der aber immer wieder berufen könne, dann müsse man sich ansehen, wo hier Änderungen möglich seien.

"Naive Vorstellungen" im Umgang mit solchen Personen müssten aufhören. Migration schaffe "natürlich auch Probleme", auf die es Antworten benötige. Dazu brauche es vielfältige Ansätze, auch auf europäischer Ebene, drängte Edtstadler einmal mehr auf einen effizienteren Außengrenzenschutz und Hilfe vor Ort. Nun wolle man sich bei dem Gipfel von unterschiedlichen Seiten ansehen, welche Probleme durch den Zuzug entstünden und was mit jenen passiere, die straffällig geworden seien.

ribbon Zusammenfassung
  • Laut Polizei soll das Mädchen am Samstag freiwillig in die Wohnung des 18-jährigen Verdächtigen gekommen sein. Sie dürfte die beiden festgenommenen Afghanen im Alter von 16 und 18 Jahren zumindest gekannt haben.
  • Fest steht, dass die beiden Verdächtigen dem Mädchen die Droge Ecstasy verabreicht haben sollen - ob unter Zwang ist auch noch unklar.
  • Das Mädchen wurde später, mit Hämatomen überseht, tot in der Erzherzog-Karl-Straße aufgefunden. Getötet soll das Mädchen aber in der Wohnung des Älteren verdächtigen worden sein, wie die Leiche zum Fundort kam, ist unklar.
  • Die beiden Afghanen wurden auf der Donauinsel und in einer Pizzeria im Wiener Alsergrund festgenommen. Ein syrischer Asylwerber soll die Afghanen auf die Tat angesprochen haben. Weil sie zu viel wussten, sollen sie ihm verdächtig vorgekommen sein.
  • Der 16-jährige Verdächtige war in einem offenen Asylverfahren, der 18-Jährige hatte subsidiären Schutz in Österreich.
  • Das führte auch zu einer politischen Debatte: Allen voran die FPÖ fordert mehr Abschiebungen und einen "Aufnahme-Stopp".