Es bleibt bei 12,5 Jahren wegen Mordversuchs an Fußgänger
Er könne sich nicht erklären, wie es so weit kommen konnte, meinte der Angeklagte neuerlich am OLG. "Er bedauert unglaublich", sagte die Verteidigerin. Die vom Landesgericht Linz verhängte Strafe sei "eindeutig zu hoch" ausgefallen. Ihr Mandant habe "knapp 13.000 Euro Schadenswiedergutmachung" geleistet, sei "arbeitsam" und "ein Familienmensch". All dies sei zu wenig mildernd im Urteil berücksichtigt worden.
Die Oberstaatsanwältin trat der Strafberufung des Angeklagten entgegen und verwies auf dessen neun einschlägigen Vorstrafen. Sein Alkoholkonsum führe "zum Exzess", wollte sie ein Heraufsetzen der Freiheitsstrafe.
"Alles in allem ist die Strafe in keinem Fall reduzierbar", entschied das OLG. Das Erstgericht habe die "Strafzumessungsgründe richtig erkannt" und sei ohnehin im Ausmaß von 12,5 Jahren nur zweieinhalb Jahre über das untere Limit gegangen.
Nach zehn Gespritzten und vier oder fünf Stamperln Schnaps war der Angeklagte am 9. Februar gegen 18.00 Uhr in ein Lokal in Schwertberg zum Karten spielen gefahren. Ein Freund habe sich eingemischt und darüber gerieten die beiden alkoholisierten Männer aneinander, worauf der Wirt die beiden nacheinander vor die Tür setzte.
Daraufhin stieg der Täter in seinen zwei Tonnen schweren Wagen, wartete, bis der 50-jährige Kumpel die Straße betrat, stieg aufs Gas und touchierte den Fußgänger. Anschließend setzte er das Auto zurück und nahm einen zweiten Anlauf. Mit mindestens 35 km/h erwischte er diesmal den Mann, der zu Boden ging. Der damals 36-Jährige ließ nicht locker und fuhr noch schneller auf das Opfer zu, das sich hinter einer Mülltonne in Sicherheit zu bringen versuchte. Der 50-Jährige sei durch den Aufprall gut zehn Meter "wie eine Puppe" durch die Luft an ein Garagentor geschleudert worden, hatte eine Augenzeugin zu Protokoll gegeben. Es sei nur "dem Zufall zu verdanken, dass es beim Mordversuch geblieben ist", meinte die Staatsanwältin in der Geschworenenverhandlung am Landesgericht Linz.
Zum Tatzeitpunkt hatte der Verdächtige 1,6 Promille. Er selber könne sich nicht mehr an den Tathergang erinnern, er habe nur Bilder im Kopf, meinte er. Er könne sich die Erinnerungslücken sowie den Vorfall nur mit einer möglichen Wechselwirkung vom konsumierten Alkohol mit eingenommenen Beruhigungstabletten erklären. Das psychiatrische Gutachten bescheinigte ihm jedoch Zurechnungsfähigkeit.
Zusammenfassung
- Das Oberlandesgericht Linz hat die Freiheitsstrafe von 12,5 Jahren wegen Mordversuchs für einen Mann bestätigt, der einen 50-Jährigen im Februar 2023 in Schwertberg dreimal mit einem SUV angefahren und schwer verletzt hat.
- Der Angeklagte hatte zum Tatzeitpunkt 1,6 Promille Alkohol im Blut und neun einschlägige Vorstrafen. Er kann sich nicht an den Tathergang erinnern und vermutet eine Wechselwirkung von Alkohol und Beruhigungstabletten.
- Trotz der Argumente der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft, dass das Strafmaß zu hoch bzw. zu niedrig ist, entschied das Gericht, dass die Strafe in keinem Fall reduzierbar ist.