Erstes EU-Gesetz gegen Gewalt gegen Frauen final abgesegnet
Die Richtlinie bringt Maßnahmen zur Verhinderung von Vergewaltigungen und einen besseren Zugang zur Justiz, Schutz und Prävention für die Betroffenen. Auch ein Verbot von Zwangsehen und weiblicher Genitalverstümmelung sind im Gesetz enthalten. Für Verbrechen gegen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Journalistinnen oder Journalisten oder Menschenrechtsverteidigende sind in Zukunft härtere Strafen vorgesehen.
"Dies ist ein bahnbrechender Moment zur Stärkung der Frauenrechte. Wirkliche Gleichberechtigung kann nur erreicht werden, wenn Frauen ohne Angst vor Belästigung, Gewalt oder Angriffen leben können. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um dies zu erreichen", erklärte die derzeitige Vertreterin des Ratsvorsitzes und belgische Staatssekretärin für Geschlechtergleichstellung, Marie-Colline Leroy.
Die Regelung wurde von den Ministerinnen und Ministern für Beschäftigung und Soziales bei ihrem heutigen Ratstreffen abgesegnet. Nachdem das Parlament bereits zugestimmt hat, tritt sie nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann drei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.
Auf der Agenda des Ratstreffens stehen weiters Schlussfolgerungen zur wirtschaftlichen Stärkung und finanziellen Unabhängigkeit von Frauen sowie eine Grundsatzdebatte zum Thema Frauen im öffentlichen Leben. In den Schlussfolgerungen werden Maßnahmen wie die Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, die Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt und die Verbesserung der Verfügbarkeit von Daten zur finanziellen Unabhängigkeit von Frauen gefordert.
"Ich begrüße das erste umfassende Gesetz auf EU-Ebene gegen Gewalt an Frauen, das wichtige Mindeststandards zum Schutz von Frauen und zur Gewaltprävention enthält. Österreich selbst ist beim Gewaltschutz in vielen Bereichen bereits heute Vorreiter. Dass es nun auch europaweite einheitliche Regelungen geben soll, halte ich für sinnvoll und einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Gewalt an Frauen!", erklärte Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP).
"Die Europäische Union begeht heute einen weiteren Meilenstein. Mit dem ersten EU-Gesetz zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen setzen wir ein dringend notwendiges Zeichen für den EU-weiten Schutz von Frauen. Dieses Gesetz gemeinsam mit dem EU-Beitritt zur Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen sind der erste Schritt, um Gewalt gegen Frauen in Europa endgültig den Kampf anzusagen. Ein Drittel aller Frauen in der EU hat seit ihrem 15. Lebensjahr bereits eine Form von körperlicher oder sexueller Gewalt erfahren müssen. Das ist beschämend und daran müssen wir etwas ändern", kommentierte Angelika Winzig, ÖVP-Delegationsleiterin im Europaparlament, gegenüber der APA.
"Es ist eine große Enttäuschung, dass wir nicht das volle Potenzial des Gewaltschutzgesetzes ausschöpfen konnten, da sich keine einheitliche Kriminalisierung von Vergewaltigung nach dem 'Nur-ja-heißt-Ja'-Ansatz im Gesetz wiederfindet. Dennoch ist es ein entscheidender Schritt für alle Frauen in der ganzen EU auf dem Weg raus aus der Gewalt. Wir legen ein für alle Mal und unmissverständlich fest, dass Gewalt nichts Privates ist. Staaten tragen eine Verantwortung, Frauen vor Gewaltübergriffen zu schützen und können sich künftig nicht mehr hinter Ausreden verstecken, wenn sie dieser Verantwortung nicht nachkommen", so Evelyn Regner (SPÖ), Vizepräsidentin des EU-Parlaments.
Als "bahnbrechend" bezeichnet SPÖ-Frauenvorsitzende Eva-Maria Holzleitner das Gesetz: "Damit wird endlich europaweit einheitlich ein gesetzliches 'No go' bei geschlechtsspezifischer Gewalt festgelegt." Nun gelte es, die Richtlinie europaweit rasch in nationales Recht umzuwandeln und den Schutz der Frauen auszubauen, so Holzleitner laut Aussendung.
Zusammenfassung
- Nach Zustimmung des Rats und des Parlaments tritt das Gesetz nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben drei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.