Drei Kinder getötet - Mutter am 22. September vor Gericht
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das Urteil allerdings aus formalen Gründen auf: die Obfrau der Geschworenen hatte die Fragen, die die Laienrichter bei ihren Beratungen über die Schuldfrage zu beantworten hatten, vor der Verkündung des Wahrspruchs nicht wörtlich verlesen. Diese Unterlassung kam einem Nichtigkeitsgrund gleich, der für den OGH zwingend eine Neudurchführung nötig machte, weil damit der Öffentlichkeitsgrundsatz verletzt wurde.
Die 31-Jährige - eine gebürtige Nepalesin - war im ersten Rechtsgang zu den inkriminierten Kindstötungen geständig und gab an: "Ich wollte mit den Kindern in den Himmel gehen." Zur Motivlage erklärte die 31-Jährige, sie sei mit ihrem Ehemann und ihrer Ehe nicht zufrieden gewesen, habe deshalb ihrem Leben ein Ende setzen und ihre Kinder nicht zurücklassen wollen.
Nach der Tötung der Kinder hatte die Mutter versucht, sich die Pulsadern aufzuschneiden und ein Ungeziefermittel getrunken. Der beabsichtigte Suizid scheiterte. Darauf verständigte die Frau den polizeilichen Notruf und wurde in weiterer Folge am Tatort festgenommen.
Zusammenfassung
- Sie war im März von einem Schwurgericht wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.
- Die 31-Jährige - eine gebürtige Nepalesin - war im ersten Rechtsgang zu den inkriminierten Kindstötungen geständig und gab an: "Ich wollte mit den Kindern in den Himmel gehen."