Die Spielregeln für die Krisenzeit
Es gibt prinzipiell vier Gründe, den eigenen Wohnraum während der Krisenzeit zu verlassen:
- Berufsarbeit, die nicht aufschiebbar ist
- Dringend notwendige Besorgungen, wie Lebensmittel,
- Anderen Menschen zu helfen, weil sie es selbst nicht können
- Um ins Freie zu gehen, bevor einem die Decke auf den Kopf fällt
Wird die Wohnung/das Haus verlassen, ist ein Mindestabstand von einem Meter zu den Mitmenschen einzuhalten.
Erlaubt ist derzeit noch, spazieren zu gehen. Allerdings nur alleine oder mit Menschen, die in einem gemeinsamen Haushalt wohnen. Das schließt u.a. aus: Treffen in Parks, Spielplätzen, usw.
Die für die Grundversorgung notwendigen Geschäfte (Supermärkte, Apotheken, Drogeriemärkte, etc.) bleiben OFFEN - allerdings nur noch bis 19 Uhr.
Supermärkte dürfen ab 6. April 2020 nur noch mit Mund-Nasen-Schutzmasken betreten werden. Diese werden direkt von den Supermärkten ausgegeben. Ebenfalls kann es zu Einlassbeschränkungen kommen, damit im Supermarkt ein Mindestabstand von einem Meter gegeben ist - dann muss ggf. gewartet werden, bis ein Kunde den Supermakt wieder verlässt.
Freistellung von der Arbeit bzw. Homeoffice für Mitarbeiter, die zu den Risikogruppen gehören - die Kosten übernimmt der Staat.
Die Gastronomie ist vollständig geschlossen - Ausnahmen gibt es für Lieferdienste.
Zusammenfassung
- Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, hat die Bundesregierung Maßnahmen gesetzt, die umzusetzen sind - alle Maßnahmen sind zeitlich begrenzt, bis die Krise überwunden ist.
- Anderen Menschen zu helfen, weil sie es selbst nicht können
- Ebenfalls kann es zu Einlassbeschränkungen kommen, damit im Supermarkt ein Mindestabstand von einem Meter gegeben ist - dann muss ggf. gewartet werden, bis ein Kunde den Supermakt wieder verlässt.