Deutschland macht "Upskirting" und Gafferfotos zur Straftat

Das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt ist künftig in Deutschland eine Straftat. Gleiches gilt, wenn man Unfalltote fotografiert oder filmt. Eine entsprechende Gesetzesverschärfung hat der Deutsche Bundestag verabschiedet. Das sogenannte "Upskirting", bei dem Fotos und Filme unter Röcken und Kleidern gemacht werden, war nach bisheriger Rechtslage meist keine Straftat.

Das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt ist künftig in Deutschland eine Straftat. Gleiches gilt, wenn man Unfalltote fotografiert oder filmt. Eine entsprechende Gesetzesverschärfung hat der Deutsche Bundestag verabschiedet. Das sogenannte "Upskirting", bei dem Fotos und Filme unter Röcken und Kleidern gemacht werden, war nach bisheriger Rechtslage meist keine Straftat.

Durch die jetzt beschlossene Reform müssen die Täter jedoch mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Die gleiche Strafe droht in Zukunft, wenn jemand Unfalltote fotografiert oder filmt. Bisher schützte das Strafrecht nämlich nur lebende Unfallopfer.

"Solche Grenzüberschreitungen sind nicht hinnehmbar", erklärte die deutsche Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Das Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt sei eine schamlose Verletzung der Intimsphäre. Auch Bilder von Unfallopfern verletzten jeden menschlichen Anstand. "Den Angehörigen müssen wir das zusätzliche Leid ersparen, dass Bilder ihrer verstorbenen Eltern oder Kinder auch noch verbreitet werden."

ribbon Zusammenfassung
  • Das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt ist künftig in Deutschland eine Straftat.
  • Das sogenannte "Upskirting", bei dem Fotos und Filme unter Röcken und Kleidern gemacht werden, war nach bisheriger Rechtslage meist keine Straftat.
  • Die gleiche Strafe droht in Zukunft, wenn jemand Unfalltote fotografiert oder filmt.
  • Bisher schützte das Strafrecht nämlich nur lebende Unfallopfer.