Deutsche wegen Tötung ihrer behinderten Tochter verurteilt
Die Mutter (32) und der Vater (34) hatten zugegeben, der Tochter Drogen verabreicht und sie erstickt zu haben. Sie hätten sie erlösen wollen. Ihr Verteidiger sagte, die Eltern hätten unter großer seelischer Belastung gestanden. Sie können gegen das Urteil Berufung einlegen.
Das Mädchen war mit einer zerebralen Erkrankung auf die Welt gekommen und brauchte intensive Pflege. Die Eltern sagten während des Prozesses, ihre Tochter habe ständig Schmerzen gehabt. Zerebrale Erkrankungen betreffen das Großhirn. Die Familie lebte im baden-württembergischen Landkreis Waldshut.
Die beiden hatten dem Kind die Droge Ecstasy in den Brei gemischt. Als es nicht mehr auf Zuspruch reagierte, erstickte der Vater das Kind mit einem Tuch. Die Familie hatte am nächsten Morgen Rettungskräfte gerufen mit dem Hinweis, das Kind liege leblos im Bett.
Die Richterin verurteilte die Eltern auch wegen eines Tötungsversuchs ein Jahr früher, als sie dem Mädchen Schlafmittel in den Brei gemischt hatten. Die beiden wurden auch für jeweils zehn Jahre des Landes verwiesen. Die wegen Beihilfe angeklagte Großmutter des Kindes wurde freigesprochen.
Zusammenfassung
- Die Eltern hatten zugegeben, ihrer Tochter Ecstasy in den Brei gemischt und sie anschließend mit einem Tuch erstickt zu haben, um sie von ihren Schmerzen zu erlösen. Ein Jahr zuvor hatten sie bereits versucht, das Kind mit Schlafmitteln zu töten.
- Neben der Haftstrafe wurden die Eltern auch für zehn Jahre des Landes verwiesen. Die Großmutter des Kindes, die wegen Beihilfe angeklagt war, wurde freigesprochen.