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Breivik will Bewährung - und zeigt sich reuelos mit Hitlergruß

Das Bezirksgericht im norwegischen Telemark entscheidet über einen Antrag des Rechtsterroristen Anders Breivik auf frühzeitige Haftentlassung. Dieser erschien vor Gericht mit rechtsextremen Botschaften und Hitlergruß.

Der norwegische Rechtsterrorist Anders Brevik hat zehn Jahre nach seiner Verurteilung wegen der Anschläge von 2011 mit 77 Todesopfern um Haftentlassung und Umwandlung seiner Strafe in eine Bewährungsstrafe angesucht.

Bei der Verhandlung am Dienstag, die in der Haftanstalt Skien stattfindet, zeigte Breivik, der sich vor einigen Jahren in Fjotolf Hansen unbenannt hat, keinerlei Reue für seine Taten. Er zeigte wie schon bei früheren Gerichtsverhandlungen den Hitlergruß und hatte Schilder mit rechtsextremen Botschaften dabei.

In einer Erklärung sprach Breivik selbst später über Nationalismus, Ideologien und einen vor sich gehenden "Kulturkrieg". Er sei etwa 2009 online radikalisiert und einer Gehirnwäsche unterzogen worden, um die Taten zu begehen, sagte er. Er distanziere sich heute von Gewalt und Terror, sei aber noch immer Nationalsozialist. Norwegische Medien schalteten zeitweise Ton und auch Bild ab, um propagandistische Botschaften nicht zu übermitteln.

Breivik tötete am 22. Juli 2011 mit einer Autobombe im Osloer Regierungsviertel und bei einem anschließenden Massaker an Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf der Insel Utöya insgesamt 77 Menschen. Im Sommer 2012 war er vom Bezirksgericht Oslo zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt worden.

Möglicherweise lebenslang hinter Gittern

Sicherheitsverwahrung bedeutet jedoch, dass die Strafdauer alle fünf Jahre verlängert werden kann. Breivik könnte so theoretisch lebenslang hinter Gittern sitzen. Entscheidende Frage für das Bezirksgericht Telemark ist dabei, ob der rechtsextreme Terrorist weiterhin eine akute Gefahr darstellt und die Gesellschaft deshalb weiter vor ihm geschützt werden muss. Nicht nur angesichts seiner Reuelosigkeit gilt eine Haftentlassung als sehr unwahrscheinlich.

Klagen gegen Einzelhaft gescheitert

Bereits zuvor hatte Breivik mehrmals versucht, rechtlich gegen seine Haftbedingungen vorzugehen. Zuletzt war 2017 seine Klage, dass die Einzelhaft gegen seine Menschenrechte verstoße, nicht nur von norwegischen Gerichten sondern auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgewiesen worden.

Breivik sitzt in der Haftanstalt Skien in einer vergrößerten Einzelzelle, in der er Zugang zu Trainingsgeräten, TV und einer Videospielkonsole hat. Er hatte angeführt, dass die Einzelhaft ihn weiter radikalisiert habe und das Kontaktverbot zu anderen Rechtsextremen sein Anrecht auf Privatsphäre und Familie verletze.

ribbon Zusammenfassung
  • Der norwegische Rechtsterrorist Anders Brevik hat zehn Jahre nach seiner Verurteilung wegen der Anschläge von 2011 mit 77 Todesopfern um Haftentlassung und Umwandlung seiner Strafe in eine Bewährungsstrafe angesucht.
  • Bei der Verhandlung am Dienstag, die in der Haftanstalt Skien stattfindet, zeigte Breivik, der sich vor einigen Jahren in Fjotolf Hansen unbenannt hat, keinerlei Reue für seine Taten.
  • Er zeigte wie schon bei früheren Gerichtsverhandlungen den Hitlergruß und hatte Schilder mit rechtsextremen Botschaften dabei.
  • Breivik tötete am 22. Juli 2011 mit einer Autobombe im Osloer Regierungsviertel und bei einem anschließenden Massaker an Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf der Insel Utöya insgesamt 77 Menschen.
  • Im Sommer 2012 war er vom Bezirksgericht Oslo zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt worden.
  • Sicherheitsverwahrung bedeutet jedoch, dass die Strafdauer alle fünf Jahre verlängert werden kann. Breivik könnte so theoretisch lebenslang hinter Gittern sitzen. Eine Haftentlassung gilt als sehr unwahrscheinlich.