Aufgetauchter Bub in Wien nach einem Tag wieder weg
"Wir sperren Kinder nicht ein und wir dürfen sie nicht festhalten", erläuterte Pöschmann. Das sei rechtlich nicht möglich und pädagogisch nicht sinnvoll. Stattdessen werde versucht, mit Gesprächen anzusetzen. Dabei habe der Bub geäußert, zu seinem Vater zu wollen. Der Elfjährige und sein Vater waren Polizisten am Mittwochabend zufällig aufgefallen. Die beiden wurden angehalten, der Bub der MA 11 übergeben sowie der Vater einvernommen und dann auf freien Fuß gesetzt.
Zum Verschwinden der Kinder hatte in der Vorwoche eine missglückte Kindesabnahme geführt. Die Mutter dürfte trotz vorläufigen Entzugs des Sorgerechts seit sieben Monaten die Kinder in ihrer Obhut gehabt haben. Die 13-Jährige, der Elfjährige und eine Vierjährige hätten aufgrund der Überforderung der Mutter keinen strukturierten Tagesablauf und kein kindgerechtes adäquates Zuhause gehabt, zudem hätten sie nur unregelmäßig die Schule besucht, hieß es. Es habe mehrere Gefährdungsanzeigen gegeben, zudem hätte sich auch die 38-Jährige selbst an die Behörden gewandt, um Hilfe zu erhalten.
Ob der Vierjährige nun eventuell bei seinem Vater bleiben könnte, "müssen wir prüfen", sagte Pöschmann am Freitag auf APA-Nachfrage. Die zwei Väter der insgesamt drei Kinder seien für die Kinder- und Jugendhilfe bisher nicht greifbar gewesen. "Wichtig ist, dass der Vater mit uns zusammenarbeitet", betonte die MA-11-Sprecherin. Auch wenn Eltern ihren abgenommenen Kindern das Gefühl geben, "das ist nicht gut, wo ihr jetzt seid", dann könnten die Kinder das nicht mittragen, sagte sie zum Untertauchen der Kinder aus den Krisenzentren, was zum Glück generell selten vorkomme.
(S E R V I C E - Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Wien (MA 11) Servicetelefon: +43 1 4000-8011)
Zusammenfassung
- Ein elfjähriger Junge, der zusammen mit seinen Geschwistern in Wien als abgängig galt, ist nach einem Tag aus der Obhut der Kinder- und Jugendhilfe entwichen.
- Die Mutter behielt die Kinder sieben Monate lang trotz vorläufigem Sorgerechtsentzug; die Kinder hatten keinen geregelten Alltag und besuchten die Schule nur sporadisch.
- Die Behörden prüfen, ob der vierjährige Bruder beim Vater bleiben kann, nachdem die Väter der drei Kinder bisher nicht in die Betreuung eingebunden waren.