Arbeiterin vergewaltigt: Acht Jahre Haft
Die Frau leidet laut Anklage an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Der Schöffensenat sprach dem Opfer 15.000 Euro Teilschmerzensgeld zu. Der Angeklagte ist bisher gerichtlich unbescholten.
Dem Anklagevortrag der Staatsanwältin am ersten Prozesstag am vergangenen Montag zufolge hat die Frau ein Martyrium durchgemacht. Ihr unmittelbarer Vorgesetzter soll sie am Arbeitsplatz unter Druck gesetzt haben, um sie gefügig zu machen.
So habe er ihr gedroht, er werde ihr schwerere Arbeiten auftragen, falls sie seinen Befehlen nicht gehorche und sie sexuell nicht gefügig sei. Das Arbeitsverhältnis zwischen den beiden Kollegen sei zunächst gut gewesen. Ab dem Jahr 2015 habe der Mann seiner untergebenen Mitarbeiterin gegenüber zunächst anzügliche Bemerkungen gemacht, sie dann sexuell genötigt und an ihr dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen ausgeübt.
Der Angeklagte soll die Frau auch immer wieder mit sexistischen Bemerkungen belästigt und ihr den Verlust des Arbeitsplatzes angedroht haben, falls sie die Vorfälle ausplaudern würde. Die Arbeiterin hat laut Staatsanwältin auch einen Suizidversuch verübt. Schließlich informierte die Frau das Gewaltschutzzentrum, den Betriebsleiter der Firma und auch den Geschäftsführer über die Übergriffe. Der Beschuldigte wurde im August 2018 entlassen.
"Ich bin nicht schuldig", sagte der Angeklagte zur vorsitzenden Richterin. "Ich habe kein Verhältnis mit ihr gehabt. Mit keiner Frau dort." Dass ihn die ehemalige Kollegin belaste, beruhe möglicherweise auf einem Komplott mit dem Betriebsrat, meinte der Salzburger. Er bestritt vehement die gegen ihn erhobenen Vorwürfe.
Eine neuro-psychiatrische Gutachterin attestierte bei dem mutmaßlichen Opfer eine psychische Störung. Der Verteidiger des Mannes erklärte hingegen, die Ursache der Erkrankung sei nicht auf den Angeklagten zurückzuführen. "Sie hat eine interessante Art, Wahrheiten darzustellen", meinte der Anwalt.
Zusammenfassung
- Ein Salzburger ist am Mittwoch bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von acht Jahren nicht rechtskräftig verurteilt worden.
- Der Angeklagte soll die Frau auch immer wieder mit sexistischen Bemerkungen belästigt und ihr den Verlust des Arbeitsplatzes angedroht haben, falls sie die Vorfälle ausplaudern würde.