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Amalgam-Verbot: Füllungen müssen privat bezahlt werden

Die Zahnärztekammer hat Verhandlungen mit der Gesundheitskasse ÖGK über den Ersatz der ab 2025 EU-weit verbotenen Amalgamfüllungen abgebrochen. Damit drohen Zahnfüllungen zur Privatleistung zu werden.

Ursprünglich waren für 14. November weitere Gespräche vereinbart. ÖGK-Vorsitzender Andreas Huss habe jedoch erklärt, dass niedergelassenen Zahnärzten mit Kassenvertrag für den Amalgamersatzstoff maximal zehn Prozent mehr Honorar bezahlt wird, kritisierte die Zahnärztekammer.

Verhandlungen abgebrochen

"Da dieses Angebot für die österreichischen Zahnärzte aus wirtschaftlichen Gründen unannehmbar ist, entschlossen sich die Verhandler der Zahnärztekammer, die Verhandlungen, aufgrund der mit den Aussagen von Huss verbundenen Sinnlosigkeit, abzubrechen", hieß es am Freitag in einer Aussendung.

Wären die Zahnärzte dem Vorschlag der ÖGK gefolgt, hätte das zu massiven Einkommensverlusten der niedergelassenen Zahnärzte geführt. In weiterer Folge wäre es zu einer weiteren Ausdünnung der flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung durch Zahnärzte mit Kassenverträgen gekommen, warnte die Zahnärztekammer.

7,4 Millionen Versicherte müssen Füllungen privat bezahlen

Damit müssen die 7,4 Millionen bei der ÖGK versicherten Personen ab 1. Jänner 2025 ihre Füllungen bei den behandelnden Zahnärzten vorerst privat bezahlen und in weiterer Folge ihre Rechnung bei der ÖGK einreichen, um einen Teil des Rechnungsbetrages retourniert zu erhalten.

Als kostengünstigste Alternative zum dann verbotenen Amalgam bietet sich Glasionomerzement an, der bereits seit 2018 für Kinder und Schwangere zum Einsatz kommt. Außerdem werden daneben so wie bisher Kompositfüllungen, Inlays aus Kunststoff, Keramik oder Gold angeboten.

Viele Leistungen von Kassen-Zahnärzten, wie zum Beispiel das Ziehen von Zähnen oder das Instandsetzen von Prothesen, sind defizitär oder werden, wie das so wichtige Beratungsgespräch mit dem Patienten, werden von der Gesundheitskasse gar nicht bezahlt, informierte die Zahnärztekammer.

Das führe dazu, dass der Großteil der Zahnärzte seit Jahren dazu gezwungen ist, ihre Kassenleistungen mit erbrachten Privatleistungen quer zu subventionieren. Für viele Zahnärzte ist dies der Grund, ihren Kassenvertrag zurückzulegen bzw. keinen Kassenvertrag zu unterschreiben.

ÖGK: "Versorgung ist gefährdet"

Die ÖGK appellierte in einer Aussendung an die Zahnärztekammer, ihre Verantwortung wahrzunehmen und wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Die Absage des Gesprächstermins kommende Woche nehme sie "verwundert" zur Kenntnis.

"Durch das unprofessionelle Vorgehen der Standesvertretung ist die Versorgung der Versicherten gefährdet", spielte die Gesundheitskasse in einer Aussendung den Ball an die Zahnärztekammer zurück.

Das EU-weite Verbot von Amalgamfüllungen ab Jänner erfordere alternative Zahnfüllungen. Dafür sei die ÖGK auch weiterhin bereit, mehr Geld in die Hand zu nehmen, um ihren Versicherten eine optimale Versorgung mit hochwertigen Materialien zur Verfügung zu stellen, betonte die Gesundheitskasse. Das geschehe etwa in den Zahngesundheitszentren der ÖGK, in denen seit drei Jahren mit der Amalgamalternative Alkasit gearbeitet wird. Ein Gespräch über diese hochwertige Option habe die Zahnärztekammer abgelehnt.

Zahnärzt:innen dringend gesucht

ribbon Zusammenfassung
  • Die Zahnärztekammer hat Verhandlungen mit der Gesundheitskasse ÖGK über den Ersatz der ab 2025 EU-weit verbotenen Amalgamfüllungen abgebrochen. Damit drohen Zahnfüllungen zur Privatleistung zu werden.
  • Ursprünglich waren für 14. November weitere Gespräche vereinbart. Die Verhandlungen wurden nun aber abgebrochen.
  • Damit müssen die 7,4 Millionen bei der ÖGK versicherten Personen ab 1. Jänner 2025 ihre Füllungen bei den behandelnden Zahnärzten vorerst privat bezahlen.
  • Die Rechnung kann dann bei der ÖGK eingereicht werden, um einen Teil des Rechnungsbetrages retourniert zu erhalten.