APA/BARBARA GINDL

Änderungen bei Quarantäne an Volksschulen empfohlen

An Kindergärten, Volksschulen sowie den ersten Klassen AHS-Unterstufe und Mittelschule könnte es demnächst zu Änderungen bei Quarantänevorgaben kommen. Laut einer Empfehlung des Gesundheitsministeriums aus der Vorwoche können Kinder bis zu zehn Jahren bei einem bestätigten Covid-19-Fall bei einem Mitschüler in der Klasse bzw. in der Gruppe auch nur als "Kategorie II-Kontakt" eingestuft werden. Sie müssten dann nicht mehr automatisch in Quarantäne.

Derzeit ist das übliche Vorgehen an der Schule anders: Wird bei einem Kind eine Covid-19-Infektion festgestellt, wird es abgesondert. Sämtliche Mitschüler werden als "Kontaktpersonen der Kategorie I" ebenfalls für zehn Tage nach dem Letztkontakt mit dem infizierten Mitschüler in die Quarantäne geschickt.

Laut den Ministeriums-Empfehlungen könnte das künftig anders gehandhabt werden. Abgesondert wird dann nur das betroffene Kind. "Angesichts des geringen Risikos einer Übertragung durch Kinder unter 10 Jahren kann der Klassen- oder Gruppenverband bzw. die Betreuungspersonen in Bildungseinrichtungen bis zur 5. Schulstufe jedoch lediglich als Kategorie II-Kontakt eingestuft werden", heißt es dort. Diese müssen nicht abgesondert werden.

Allerdings sollen diese Kinder einen PCR-Test absolvieren. Werden dabei mehr als zwei Kinder in einem Abstand von weniger als zehn Tagen in derselben Klasse bzw. Gruppe positiv getestet oder ist dies bei einer Lehrkraft bzw. Betreuungsperson der Fall, kann die Gesundheitsbehörde die ganze Klasse oder Gruppe bzw. Teile dann doch in Quarantäne schicken.

Keine Änderung der Vorgangsweise soll es dagegen bei Kindern über zehn Jahren geben: Hier sollen weiter alle engen Kontakte nach Vorgabe der Gesundheitsbehörde abgesondert werden.

An den Wiener Schulen - wo die meisten Infektionen zu verzeichnen sind - sind diese Empfehlungen vorerst noch nicht in Geltung, hieß es aus der Bildungsdirektion. Derzeit werden hier also auch an Volksschulen noch alle Kinder bei einem positiven Covid-19-Test in einer Klasse abgesondert.

Schon jetzt im Regelfall nicht in Quarantäne geschickt werden dagegen Mitschüler eines Kindes oder Jugendlichen (unabhängig vom Alter), der vorerst lediglich als Verdachtsfall eingestuft wird. Hier wird nur darauf geachtet, dass die betreffende Klasse oder Gruppe nicht mit anderen vermischt wird - etwa im Turn-, Werk- oder Religionsunterricht.

Auch von einer anderen an vielen Schulen verbreiteten Maßnahme rät das Gesundheitsministerium ab - sogenannte Symptomuntersuchungen wie etwa das Fiebermessen bei Schülern. Dieses bringe relativ wenig, weil einerseits Fieber ein Symptom vieler Krankheiten ist und andererseits bei vielen Kinder selbst bei Covid-19-Infektion kaum oder gar keine Symptome auftreten. "Aus den genannten Gründen wird empfohlen von Routine-Symptomuntersuchungen an Bildungseinrichtungen abzusehen."

ribbon Zusammenfassung
  • An Kindergärten, Volksschulen sowie den ersten Klassen AHS-Unterstufe und Mittelschule könnte es demnächst zu Änderungen bei Quarantänevorgaben kommen.
  • Laut einer Empfehlung des Gesundheitsministeriums aus der Vorwoche können Kinder bis zu zehn Jahren bei einem bestätigten Covid-19-Fall bei einem Mitschüler in der Klasse bzw. in der Gruppe auch nur als "Kategorie II-Kontakt" eingestuft werden.
  • Abgesondert wird dann nur das betroffene Kind.