Acht Monate Haft für Drohungen aus enttäuschter Liebe
Der Mann wurde im Vorjahr vorzeitig bedingt aus einer Justizanstalt entlassen, in der er eine zweijährige Haftstrafe wegen geschlechtlicher Nötigung und Besitzes und Verbreitens von Kindesmissbrauchsdarstellungen verbüßt hatte. Auf einer Dating-Plattform stieß er zufällig auf seine Jugendliebe. "Sie war 16, ich 17. Sie war mein erster Kuss", schilderte er nun der Richterin. Man traf sich wieder, erinnerte sich an alte Zeiten, und der 28-Jährige erhoffte sich offenbar, an früher anknüpfen zu können.
"Sie hat mich kuscheln lassen. Es war aber kein Sex. Aber sie hat mir Familie gegeben", führte der Angeklagte aus. Dann habe er eines Tages feststellen müssen, dass die 27 Jahre alte Frau einen anderen Mann kennengelernt hatte, mit dem sie auch intim wurde: "Es waren meine Kondome, die er verwendet hatte. Die habe ich gekauft. Das hat mir komplett den Boden weggezogen." Schließlich habe ihm seine Jugendliebe sogar "die Freundschaft gekündigt, und das drei Stunden vor Silvester".
Im Frühjahr schickte er der Frau dann per WhatsApp bis zu 30 Text- und Audio-Nachrichten pro Tag, Bilder seines Geschlechtsteils und ein Video, das ihn beim Onanieren zeigte. "Da war ich auf Drogen. Ich war so enttäuscht, ich hatte nichts mehr zu verlieren", lautete dazu seine Erklärung. Er habe sich "nicht einfach so abwimmeln" lassen wollen: "Ich wollte ohne sie nicht mehr sein. Ich wollte nicht mehr leben. Das war die Zeit, wo alles ausgeartet ist und mir wurscht war".
Die Frau erstattete im Mai Anzeige wegen beharrlicher Verfolgung. "Ich konnte einfach nicht nachvollziehen, was ich gemacht habe, dass er so reagiert. Ich habe ihm nie etwas Schlechtes getan", meinte die 27-Jährige in ihrer Zeugeneinvernahme. Sie habe sich mit dem Mann aus ihrer Vergangenheit "einfach keine Beziehung vorstellen können. Da ist er immer eifersüchtiger geworden."
Von der beharrlichen Verfolgung der Frau wurde der Angeklagte am Ende aus rechtlichen Gründen freigesprochen. Der Zeitraum, in dem die Frau mit Nachrichten "bombardiert" wurde, war mit neun Tagen nicht lange genug, um die vom Gesetz erforderliche anhaltend unzumutbare Beeinträchtigung der Lebensführung herzustellen. Das ungefragte Zuschicken von Dick Pics ist - noch - nicht strafbar, die ÖVP hat allerdings zuletzt angekündigt, das zukünftig unter Strafe stellen zu wollen. Lediglich die Drohungen, mit denen der Angeklagte den neuen Freund der Frau bedacht hatte ("Das war Frust. Tut mir leid, ich komme mit Gefühlen nicht klar"), führten zu seiner Verurteilung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der 28-Jährige bat um Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
Zusammenfassung
- Ein 28-jähriger Mann, der aus enttäuschter Liebe eine um ein Jahr jüngere Frau über Tage hinweg mit Sprach- und Audio-Nachrichten zugedeckt, ihr Dick Pics geschickt und am Ende ihrem Lebensgefährten mitgeteilt hatte, er werde ihn "dumm und deppert schlagen", ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht wegen gefährlicher Drohung zu acht Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Zudem bekam der dreifach Vorbestrafte drei Monate aus einer vorangegangenen Verurteilung widerrufen.