APA/ROBERT J€GER

Ab Dienstag Gastro-Registrierungspflicht in Oberösterreich

In Oberösterreich ist ab Dienstag in der Gastronomie die Gästeregistrierung verpflichtend.

Laut der entsprechenden Verordnung müssen Wirte Namen, Adresse und Telefonnummer ihrer Gäste sowie Datum, Uhrzeit und - wenn vorhanden - Tischnummer erfassen, vier Wochen lang aufbewahren und bei Bedarf den Behörden aushändigen. Nach sechs Wochen sind die Daten zu löschen.

Verstärkte Sicherheitsmaßnahmen treten zudem in Alters- und Pflegeheimen in Kraft: Besucher müssen sich beim Betreten registrieren, Fiebermessen, Angaben zu ihrer Gesundheit machen und während ihres Aufenthalts nicht nur die allgemeinen Hygienevorschriften einhalten, sondern auch eine Maske tragen. Pro Bewohner und Tag sind nur zwei Besucher erlaubt, Ausnahmen gibt es für Palliativpatienten.

ribbon Zusammenfassung
  • In Oberösterreich ist ab Dienstag in der Gastronomie die Gästeregistrierung verpflichtend.
  • Laut der entsprechenden Verordnung müssen Wirte Namen, Adresse und Telefonnummer ihrer Gäste sowie Datum, Uhrzeit und - wenn vorhanden - Tischnummer erfassen, vier Wochen lang aufbewahren und bei Bedarf den Behörden aushändigen.
  • Pro Bewohner und Tag sind nur zwei Besucher erlaubt, Ausnahmen gibt es für Palliativpatienten.